Mühldorf – Weil er auf der Tribüne der Mittelschulturnhalle bei einem Jugend-Volleyballturnier einen anderen Spielervater beleidigt hat, stand ein 51-jähriger Münchner vor dem Amtsgericht. Am Ende rang er sich eine Entschuldigung ab, das Verfahren wurde eingestellt. „Und ich dachte immer, beim Volleyball gehe es vornehmer zu als beim Fußball“: Richter Florian Greifenstein hatte nur noch Kopfschütteln übrig für das, was sich am 11. Februar am Rande der oberbayerischen Volleyball-Meisterschaften für Jugendliche in der Mittelschulturnhalle abgespielt hatte. Auf dem Feld standen sich gegen Mittag die U13-Mannschaften des MTV München und des TSV Vaterstetten gegenüber. Wie üblich war ein 13-jähriger Spieler eines anderen Vereins als Schiedsrichter. Weil er mit dessen Leistungen nicht einverstanden war, beschwerte sich der 51-jährige lauthals: am Spielfeldrand, bis ihn der Turnierleiter zusammen mit weiteren Eltern auf die Tribüne schickte. Dort fielen dann – so schilderte es ein Zeuge – alle Schranken. „Richtig aggressiv“ habe der Angeklagte auf den 13-jährigen Schiedsrichter eingebrüllt. Daraufhin mischte sich der Zeuge ein, ein 45-jähriger Vater aus Vaterstetten, und forderte den 51-Jährigen auf, sich zurückzuhalten. Das Männergespräch endete wenig sportlich mit dem Satz: „Geh’ doch aufs Klo und hol’ Dir einen runter“. Das wollte wiederum der 45-Jährige nicht auf sich sitzen lassen. Er beschwerte sich beim Turnierleiter, anschließend stellte er den Angeklagten noch einmal zur Rede und erntete neben der Bezeichnung „Lächerliche Witzfigur“ nur Spott. Bevor ein kurzes Handgemenge auf der Tribüne ausartete, gingen andere Eltern dazwischen. So etwas habe ich noch nie erlebt, so bin ich noch nie beleidigt worden“: Der 45-Jährige verständigte noch in der Turnhalle die Polizei. Als die Beamten eintrafen, war der Angeklagte verschwunden. „Sonst hätten wir das vielleicht gleich vor Ort geklärt.“ So bekam der 51-Jährige einen Strafbefehl wegen Beleidigung in zwei Fällen. Da der Mann die Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen á 40 Euro nicht akzeptierte, sah man sich vor Gericht. Dort sammelte der Angeklagte wenig Punkte. Er habe 30 Jahre lang Volleyball gespielt und sich nun einmal über die – aus seiner Sicht – „eklatanten Fehlentscheidungen“ geärgert. Den unsportlichen „Klospruch“ gab er zu, an die „lächerliche Witzfigur“ konnte er sich nicht erinnern. Richter Greifenstein ließ keinen Zweifel aufkommen: „Das ist eine Beleidigung, da gibt es nichts zu diskutieren. Schon peinlich genug, dass wir wegen so einer Geschichte überhaupt hier sitzen.“ Doch der Angeklagte wollte die Strafe für seine verbalen Fouls nicht akzeptieren – und ließ es auf eine Entscheidung ankommen. Das wiederum weckte in Richter Florian Greifenstein den Sportsmann. Mit viel Gefühl spielte er den Ball zu den Beteiligten zurück: „Ob er im Falle einer Entschuldigung die Anzeige zurückziehen würde?“, fragte er den 45-Jährigen. Der konterte: „Mir geht es gar nicht um die persönliche Beleidigung, sondern um die Kinder und den Sport. So kann man sich in einer Turnhalle einfach nicht aufführen.“ Am Ende der Verhandlung stand eine sportlich faire Lösung: Der Angeklagte entschuldigte sich, die Beteiligten gaben sich die Hand, das Verfahren wurde eingestellt. Immerhin: ein kleiner Denkzettel bleibt. Die Kosten des Verfahrens muss der 51-Jährige tragen. Greifenstein gab ihm noch einen guten Rat mit auf den Weg: „Halten Sie sich immer vor Augen, dass ein 13-Jähriger als Schiedsrichter genauso gut oder schlecht pfeift, wie ein 13-Jähriger eben gut oder schlecht Volleyball spielt.“