Tempolimit droht das Ende

von Redaktion

Halfing/München – Das Urteil wird zwar erst heute veröffentlicht, doch Richter Dr. Dietmar Wolff ließ keine Zweifel daran, dass die Klage der Gemeinde Halfing gegen den Freistaat Bayern aufgrund der Anordnung, Tempolimitschilder zwischen Halfing und Egg wieder zu entfernen, als unzulässig bewertet wird. Für Anwohnerin Monika Schwaiger eine herbe Enttäuschung: „Ich verstehe nicht, dass die Sicherheit keine Rolle spielt.“ Akribisch hatte sich die Delegation aus Halfing, bestehend aus Bürgermeister Peter Böck, den Gemeinderatsmitgliedern Peter Aicher und Daniel Ober sowie der Anwohnerin Monika Schwaiger, auf die Verhandlung vor der 23. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts München unter Vorsitz von Richter Dr. Dietmar Wolff vorbereitet. So hatte Aicher fast zwei Seiten mit Argumenten zum Tempolimit auf der „saugefährlichen Strecke“ zwischen Halfing und Egg aufgelistet, während Schweiger als betroffene Anwohnerin Einblicke in die „gefährlichen Situationen“, die sie tagtäglich auf der Gemeindeverbindungsstraße erlebe, schildern wollte. „Wenn ich zu Fuß mit dem Kinderwagen unterwegs bin und sehe, dass von vorne und hinten Autos kommen, weiche ich automatisch in die Wiese aus“, schilderte die besorgte Mutter vor Verhandlungsbeginn gegenüber den OVB-Heimatzeitungen. „Denn auf der Strecke haben sich schon viele verschätzt und sind mit ihrem Fahrzeug in der Wiese gelandet.“ Immer wieder mussten ihre Eltern, die früher einen landwirtschaftlichen Betrieb besaßen, verunglückte Fahrzeuge mit dem Traktor aus der Wiese ziehen. Einmal sei ein junger Bursche mit seinem Pkw aufgrund überhöhter Geschwindigkeit erst an einem Baum zum Stehen gekommen. „Seitdem die Geschwindigkeit begrenzt ist, ist es viel sicherer geworden“, konnte Schwaiger nun berichten. Doch die meisten der Unfälle in der Zeit vor dem Tempolimit wurden nicht bei der Polizei gemeldet und waren deshalb für das Gericht auch nicht belegbar. Und hätten wohl auch keine entscheidende Rolle für den Ausgang der Verhandlung gespielt. Denn Richter Wolff berief sich bei seiner Einschätzung zur Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Halfing und dem Freistaat Bayern in erster Linie auf die Urteile zu ähnlichen Verfahren, die deutlich machten, dass die Klage einer Kommune gegen eine „fachaufsichtliche Weisung“ in der Regel unzulässig sei. „Eine Ausnahme ist, wenn die Gemeinde im Rahmen eines Verkehrskonzepts argumentiert, was hier aber nicht der Fall ist“, so Wolff, der keinen Zweifel daran ließ, die Klage als unzulässig zu erklären, trotzdem aber Verständnis für die Sichtweise der Kommune äußerte und fast entschuldigend anfügte: „Das ist halt auch unserem Rechtssystem geschuldet.“ Für Halfings Bürgermeister Peter Böck ein schwacher Trost. Denn er setze den Ausführungen des Richters entgegen, dass die Weisung der Aufsichtsbehörden, des Landratsamtes Rosenheim sowie der Regierung von Oberbayern, die Tempolimitschilder wieder zu entfernen (siehe Kasten), letztlich die kommunale Selbstverwaltung aushebeln würde. „Zunächst wird den Gemeinden eine Kompetenz übertragen. Wenn eine Fachbehörde dann anderer Meinung ist, setzen wir uns selbstverständlich damit auseinander.“ Allerdings könne es nach Einschätzung Böcks nicht sein, „dass das Landratsamt am Ende sagt: ,Ihr dürft nur das machen, was wir wollen.’“ Eine Argumentation, die Halfings Anwältin Kerstin Funk vehement unterstrich: „Eine mögliche Ermessensentscheidung wird durch dieses Eingreifen des Freistaats den Gemeinden völlig genommen.“ Dieser Sichtweise wollte Wolff, der in den Akten keine Belege für eine Gefährlichkeit der Strecke gefunden hatte, nicht folgen. Er riet der Gemeinde, erneut mit dem Landratsamt in Kontakt zu treten und einen Kompromiss zu suchen, beispielsweise ein auf ein Teilstück begrenztes Tempolimit. Ein Ratschlag, der demnächst im Halfinger Gemeinderat diskutiert wird, zumal Böck mehrfach betonte, „dass die Zusammenarbeit zwischen Gemeinde, Polizei und Aufsichtsbehörden in mindestens 95 Prozent der Fälle völlig unproblematisch ist“. Allerdings ist für die Kommune auch das Fortschreiten auf dem Klageweg keinesfalls ausgeschlossen. Anwältin Funke hatte noch während der Sitzung die Zulassung der Berufung beantragt. Sollte das Verwaltungsgericht diese verweigern, könnte die Gemeinde die Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof beantragen. Böck: „Ich möchte jetzt keiner Entscheidung des Gemeinderats vorgreifen. Aber dieser Weg ist sicherlich eine Option für uns.“ mw

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