Prien – Mit 17:4 Stimmen hat der Marktgemeinderat am Mittwochabend das Bürgerbegehren gegen den Bau einer Jugendherberge an der Osternacher Straße abgelehnt. Die Fachleuchte der Rechtsaufsicht des Landratsamtes hatten in der Begründung der Bürger für Prien (BfP) und ihrer Mitstreiter „vier unzutreffende Behauptungen“ gefunden. „Diese unrichtigen Tatsachenbehauptungen stellen im Gesamtgefüge der Begründung des Bürgerbegehrens keine bloßen untergeordneten Details dar, sondern müssen aus Sicht der Unterschriftleistenden als entscheidungsrelevant angesehen werden. Es sind tragende Begründungselemente. Ohne diese unrichtigen Behauptungen hätten möglicherweise weniger Unterzeichner das Bürgerbegehren unterstützt. Es handelt sich daher eindeutig um einen ergebnisrelevanten Begründungsmangel“, schreibt das Landratsamt. Die vier strittigen Punkte aus der Begründung der BfP-Initiative waren Bestandteil der Unterschriftenlisten. 1394 gültige Unterschriften wahlberechtigter Priener Bürger hatte das Einwohnermeldeamt Prien gezählt. Damit wäre das sogenannte Quorum (neun Prozent der Gemeindebürger = 782) bei weitem übertroffen. Die Mehrheit des Marktgemeinderats hegte aber wegen der vier „unrichtigen Tatsachenbehauptungen“ Zweifel, ob das Ergebnis mit anderen Informationen nicht auch anders ausgefallen wäre. Im ersten strittigen Punkt geht es um die Behauptung, dass das Grundstück, auf dem die alte, seit 2013 aus Brandschutzgründen geschlossene Herberge steht, dem Jugendherbergswerk in den 1960er-Jahren geschenkt wurde, wie es im Priener Heimatbuch (Band 1) zu lesen ist. Woher die Formulierung kommt, ist ungeklärt, den damaligen Kaufvertrag hatte zwischenzeitlich auch ein BfP-Vertreter im Rathaus eingesehen, woraufhin dieser Passus auf den Unterschriftenlisten nachträglich gestrichen wurde. Die zweite Formulierung in der Begründung, über die die Juristen im Landratsamt gestolpert sind, betrifft die „unmittelbare“ Nähe von Ballspielplätzen und einem eingezäunten Spielplatz (an der Carl-Braun-Straße) zum alten Herbergsgrundstück. Unmittelbarkeit insbesondere zum Bolzplatz auf den Wiesen zwischen Birkenweg und Osternacher Straße könne nicht angenommen werden, da die Entfernung 200 Meter betrage und dazwischen auch noch Wohnbebauung liege, führte die Rosenheimer Behörde aus. Außenanlagen zum Spielen gehören zum Konzept des Jugendherbergswerks und seien auf dem alten Grundstück beim angestrebten Bau eines 200-Betten-Komplexes aus Platzmangel nicht darstellbar. Im Entwurf für den Neubau sind sie an dessen Westseite enthalten. „Der Spazierweg müsste zur Erschließung einer breiten Straße weichen“: Durch diesen Satz, der „anscheinend lediglich eine Vermutung darstellt, wird der Bürger in unzulässiger Weise beeinflusst“, führt das Landratsamt aus. Der Weg in Verlängerung der Carl-Braun-Straße bis zur Osternacher Straße führt nach Gemeindeangaben über sieben Privatgrundstücke und sei nicht gewidmet, könnte also theoretisch von den Besitzern jederzeit gesperrt oder aufgelöst werden. Ein Vorstandsvertreter des Jugendherbergswerks hatte im Marktgemeinderat Ende September das Versprechen bekräftigt, nach Kauf des rund 6500 Quadratmeter großen Grundstücks an der Osternacher Straße den Abschnitt des Wegs auf dieser Parzelle durch einen Vertrag mit dem Markt Prien als Spazierweg festzuschreiben. Die BfP hatten in den Ausführungen bei ihrem Bürgerbegehren gemutmaßt, dass nach einer Jugendherberge weitere Bauten auf den Flächen westlich folgen könnten. Die baurechtliche Lage gibt diese Option her, Anfragen für großflächige Bebauung hatte der Marktgemeinderat aber in jüngerer Vergangenheit laut Bürgermeister Jürgen Seifert wiederholt abgelehnt. Das Grundstück unmittelbar an der Osternacher Straße, auf dem die Jugendherberge entstehen soll, ist im Flächennutzungsplan seit 2006 für eine touristische Nutzung beziehungsweise Bebauung festgeschrieben. Im vierten Punkt, den das Landratsamt moniert hat, geht es um die Forderung zum „Erhalt des alten Jugendherbergsstandorts“. Dieser sei aber gar nicht Thema des Bürgerbegehrens, sondern die Verhinderung der Errichtung einer neuen Jugendherberge an anderer Stelle. Die breite Mehrheit des Marktgemeinderats schloss sich der Einschätzung des Landratsamtes an und lehnt das Bürgerbegehren ab. Die vierköpfige BfP-Fraktion stimmte gegen den Ablehnungsbeschluss. Ihr Sprecher und Vorsitzender Christoph Bach sprach unter anderem von einer „relativ schwachen Begründung“. Bach zitierte auch die Landesanwaltschaft Bayern, wonach ein Bürgerbegehren Wertungen und Schlussfolgerungen enthalten dürfe.
db