Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat die Position von Abgeordneten gegenüber der Bundesregierung bei Anfragen gestärkt. Die Bundesregierung sei ihrer Antwortpflicht auf Fragen von Grünen-Parlamentariern zur Deutschen Bahn und zur Finanzmarktaufsicht nicht ausreichend nachgekommen, entschieden die Karlsruher Richter am Dienstag und gaben den Klägern in wesentlichen Teilen Recht. Die Bundesregierung habe die Rechte der Abgeordneten und des Deutschen Bundestags verletzt. Die Grünen forderten Ende 2010 Auskunft von der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung unter anderem zu Zugverspätungen, Investitionen in das Schienennetz, zur Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ sowie zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegenüber Banken.
Der frühere Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele sprach von einem Paradigmenwechsel. „Das Verfassungsgericht hat der Regierung die Leviten gelesen.“ Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, betonte, das Parlament könne ohne Beteiligung am Wissen der Regierung sein Kontrollrecht gegenüber der Regierung nicht ausüben. „Das heute verkündete Urteil führt zu einer Stärkung der parlamentarischen Informationsrechte.“ Ohne deren weitreichende verfassungsrechtliche Absicherung wäre eine effektive Oppositionsarbeit nicht möglich. Berechtigte Geheimhaltungsinteressen der Regierung oder Grundrechte Betroffener könnten allerdings eine parlamentarische Geheimhaltung erforderlich machen“, sagte Voßkuhle.