AUS DER REGION
Raubling – In der Nacht zum 28. Februar hatte sich ein 24-jährige Raublinger beim Rosenmontagsball ordentlich „volllaufen“ lassen. Weit über zwei Promille hat man auf der Polizeistation später festgestellt. Rauflustig wie Asterix hatte er sich an der Bar schlecht aufgeführt. Statt Zaubertrank hatte er allerdings nur zu viel Alkohol intus. Im Streit mit einem anderen Gast war er gegen 1 Uhr morgens ausgerastet und hatte per Kopfstoß dem anderen einen Schneidezahn abgebrochen. Die Männer vom Sicherheitsdienst hatten ihn daraufhin zu zweit aus der Halle entfernt und ihm Hausverbot erteilt. Daraufhin machte sich der junge Mann auf den Nachhauseweg, wo er vor der Haustüre feststellte, dass er keinen Schlüssel dabei und sich so ausgesperrt hatte. Und er sah keine Möglichkeit, mit fremder Hilfe ins Haus zu kommen. So wankte er wieder zum Ball zurück, um einen Spezl zu finden, bei dem er nächtigen könnte. Nicht bedenkend, dass er ja Hausverbot hatte, suchte er in der Halle nach Bekannten, wo er unterkommen könnte Er hatte wohl auch einen gefunden und nun versuchten sie mit einem Taxi, weg zu kommen. Obwohl drei Taxis vor der Halle standen, gab es unter den allseits betrunkenen Heimkehrern Streit um das erste Taxi. Nasenbeinbruch und Gehirnerschütterung Nun gingen die Meinungen vor Gericht auseinander. Der Staatsanwalt beschuldigte den Raublinger, er habe bei dem Streit vor dem Taxi einen anderen Gast so ins Gesicht geschlagen, dass der einen Nasenbeinbruch und eine Gehirnerschütterung erlitten hatte. Der Angeklagte gestand den Kopfstoß – ohne drum herum zu reden, erklärte aber, dass er mit dem Schlag beim Taxi nichts zu tun habe. Er sei dabei gewesen und habe auch noch schlichten wollen. Aber das mit dem Schlag habe er nicht verhindern können. Er wisse aber, wer zugeschlagen hat. Aber er wolle den nicht benennen, weil es sich um einen Freund handle. Trotz guten Zuredens durch den Vorsitzenden Richter Felix Ziemer beharrte er darauf – was als Angeklagter auch sein gutes Recht ist. Daraufhin kam es auf die Zeugenaussagen an. Von den Beteiligten war zur Tatzeit keiner nüchtern, was qualifizierte Aussagen in Zweifel zieht. Als dann auch der Sicherheitsmitarbeiter, der den Angeklagten in seiner Aussage bei der Polizei explizit beschuldigt hatte, vor Gericht auch nur ungefähre Angaben zu machen in der Lage war, schlug der Staatsanwalt vor, die Anklage in diesem Punkte fallen zu lassen. Das war für den Angeklagten ein echtes Glück, denn wegen einer geringen, noch offenen Jugendstrafe, die noch zur Bewährung ausgesetzt war, hätte das für ihn unangenehm ausgehen können. So beantragte der Staatsanwalt, bei einer Gefängnisstrafe von zehn Monaten, ihm nochmals eine Bewährungszeit zu bewilligen. Damit er aber nicht das Gefühl habe, es wäre praktisch ein Freispruch gewesen, solle er während der Bewährungszeit 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Jürgen Liebhardt, stimmte dem Staatsanwalt aus juristischer Sicht zu, war aber der Meinung, dass es mit einer Geldstrafe – deren Höhe er in das Ermessen des Gerichtes stellte – sein Bewenden haben könnte. Richter Ziemer zog einerseits das Geständnis und eine positive Sozialprognose in Betracht, musste aber auch einige Vorstrafen in seine Überlegungen zum Strafmaß einbeziehen. Deshalb verurteilte er ihn zu sieben Monaten Haft, setzte diese aber zur Bewährung aus. Mit dem Staatsanwalt war er letztlich der Meinung, dass 100 Stunden gemeinnützige Arbeit bei seinem Lernprozess hilfreich sein könnten. „Bei einer weiteren Straftat können sie aber nicht mehr mit der Gnade einer Bewährung rechnen“, ermahnte der Richter den Verurteilten. Theo Auer