Mühldorf – Die Stadt hat zum ersten Mal eine leuchtenden Werbe-Schriftzug in der Altstadt genehmigt. Der leuchtende Schriftzug soll am aufwendig renovierten ehemaligen VHS-Haus angebracht werden und auf ein Café hinweisen. Bisher waren selbst leuchtende Werbeanlagen verboten, erlaubt waren in der Altstadt ausschließlich Schilder, die angeleuchtet wurden. Eine Ausnahmegenehmigung lässt die Satzung laut Stadtbaumeisterin Birgit Weichselgartner zu, „sofern sie Charakter, Eigenart und städtebauliche Bedeutung nicht beeinträchtigen“. Das treffe auf das laut Weichselgartner „vorbildlich sanierte Haus“ in der Tuchmacherstraße zu, das Grünenstadträtin Judith Straube gehört. Der geplante Schriftzug füge sich gut in die Fassade und Umgebung ein. Diese Einschätzung teile auch der Sanierungsbeauftragte für die Stadt, das Denkmalamt hat in seiner Stellungnahme die Ausnahmegenehmigung dagegen abgelehnt. Weichselgartner betonten, dass die Sondererlaubnis zwar zu einem Bezugsfall für andere Hausbesitzer in der Altstadt werde; eine automatische Genehmigung sei damit aber nicht verbunden. In jedem Fall sei eine positive Bewertung durch den Sanierungsbeauftragten nötig. Kritik äußerte Weichselgartner an der rosaroten Farbe des Schriftzugs aus Neon-röhren, sie schlug einen „zurückhaltend leuchtenden Schriftzug“ in einer „nicht kräftigen Farbe“ vor. Der Bauausschuss des Stadtrats sprach sich einstimmig für die Ausnahme-Genehmigung aus. hon