Werbung für Abtreibung

von Redaktion

Amtsgericht Gießen verurteilt Ärztin zu Geldstrafe

Gießen – Das Amtsgericht Gießen hat eine Gießener Ärztin wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Gericht verhängte am Freitag eine Strafe von rund 6000 Euro und entsprach damit den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Ärztin Kristina Hänel kündigte an, sie werde in Berufung gehen und notfalls auch vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Die katholische Deutsche Bischofskonferenz verteidigte das Verbot für die Werbung von Abtreibung als „folgerichtig“.

Die Anklage stützt sich auf den Paragraph 219a des Strafgesetzbuches. Er verbietet das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus einem finanziellen Vorteil heraus oder wenn dies in „grob anstößiger Weise“ geschieht. Die Staatsanwaltschaft Gießen bemängelte konkret den Internetauftritt aus dem Jahr 2015. Die Ärztin habe „öffentlich ihres Vorteils wegen“ Dienste zur Durchführung von Abtreibungen angeboten.

Auf ihrer Homepage informiert die Ärztin auch darüber, dass sie in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Über einen Link auf ihrer Website ließ sie Frauen Informationen zu einem Schwangerschaftsabbruch zukommen. In einer für jeden zugänglichen pdf-Datei erhielten Interessierte vor allem gesetzliche und medizinische Informationen. Inzwischen bietet die Ärztin nur noch an, dass weitere Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch per E-Mail zugesendet werden. In den vergangenen Jahren war Hänel schon zwei Mal von Abtreibungsgegnern angezeigt worden.

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