Mühldorf – Es war eine Zufallsbegegnung. Mitten in der Nacht, mitten in Mühldorf. Am Ende schlug ein 32-jähriger Mann einen 52-Jährigen halbtot. Völlig unvermittelt, völlig grundlos. Immerhin stellte sich der Täter der Polizei – und geht nun für über drei Jahre ins Gefängnis. Sechs Stunden lang zeichneten Richter, Schöffen, Staatsanwalt, Nebenkläger und Verteidiger im Amtsgericht Mühldorf die Geschehnisse der Nacht von 13. auf 14. Februar nach. Ein bemerkenswerter Prozess um einen Fall, der ratlos macht. Der Täter: Ein 32-jähriger Mann mit verkorkstem Privatleben. Vater von drei Kindern mit drei verschiedenen Frauen. Weil auch die jüngste Beziehung in die Brüche ging, zieht er am 13. Februar mit ein paar Freunden los. Ertränkt seinen Frust in Alkohol. Erst leeren sie gemeinsam einen Kasten Bier im Innstadtpark, später kaufen die jungen Männer noch einmal Bier-Nachschub am Stadtplatz. Gegen 0.30 Uhr trennen sich dann die Wege, alle machen sich auf den Weg nach Hause. Das Opfer: Schläft zu diesem Zeitpunkt. Ein anstrengender Tag liegt hinter dem 52-Jährigen. Zum Abendessen gab es Gulasch, dazu gönnte sich der Mann eine Flasche Chardonnay und nickte am Küchentisch ein. Wach wird er erst, als vor dem Altstadthaus jemand lautstark auf den Zigarettenautomaten einhämmert. Die erste Begegnung: Dauert nur ein paar Minuten. Der 52-Jährige öffnet schlaftrunken das Fenster, bittet um Ruhe. Vor dem Haus denkt der 32-Jährige aber nicht daran, Ruhe zu geben. Hämmert weiter auf den Automaten ein, der offensichtlich nicht das tut, was sein Kunde will. Und ärgert sich so über den Anwohner am Fenster, dass er an dessen Haustür Sturm klingelt. Der 52-Jährige öffnet, für einen kurzen Augenblick stehen sich die beiden Männer gegenüber. Sie sind sich zuvor noch nie begegnet. Die Tat: Beginnt mit einem Faustschlag, der den 52-Jährigen so unvermittelt trifft, dass er gleich zu Boden geht. Was dann passiert, kann vor Gericht niemand erklären. Nicht das Opfer („Ich weiß nicht, was mit ihm los war. Das war einfach rohe, heftige Gewalt.“), nicht der Täter („Ich hatte einen totalen Filmriss und kam erst wieder zu mir, als meine Hände voller Blut waren.“). Wie von Sinnen prügelt der 32-Jährige auf den Mann am Boden ein. Wie viele Schläge und Tritte er austeilt, können auch die Gutachter später nicht mehr klären. In der Anklageschrift ist von mindestens acht Gewalteinwirkungen gegen den Kopf des Opfers die Rede. Neben Faustschlägen und Fußtritten auch zwei Schnitte mit einer zerbrochenen Bierflasche. Die Flucht: Erfolgt zu Fuß. Der 52-Jährige liegt am Boden, blutet stark, atmet schwer. Der Täter lässt ihn im Hauseingang einfach liegen, rennt los, ist verzweifelt – und grübelt. Mit 1,2 Promille im Blut ist er zwar angetrunken, aber immer noch in der Lage, die Nummer der Polizei ins Handy zu tippen. Er stellt sich. Der Beamte fordert ihn auf, zur Dienststelle zu kommen, was der 32-Jährige auch tut. Die Suche: Gestaltet sich zunächst schwierig. Denn der Täter macht bei der Polizei einen stark verwirrten Eindruck. Hände und Kleidung sind voller Blut, erst nach und nach erfahren die Polizisten, was passiert ist. Schließlich finden die Beamten heraus, wo sich die Tat abgespielt hat. Sie entdecken das Opfer, das sich aus dem Flur zurück in die eigene Wohnung geschleppt hat, blutüberströmt im Bett. Auf der Intensivstation der Kreisklinik wird das Ausmaß der Verletzungen deutlich: Gehirnblutung, Skalpierverletzungen am Kopf, eine durchgebissene Lippe, eine ausgeschlagene Zahnprothese. Außerdem Prellungen am ganzen Körper. Lebensgefahr. Die Folgen: Sind schwer. Bis heute, über acht Monate nach der Tat, kann der 52-Jährige nicht richtig essen. Eine neue Prothese würde über 8000 Euro kosten. Geld, das er nicht hat. „Als es passierte, hatte ich die andere Prothese noch nicht einmal bezahlt.“ Fast zehn Kilo hat der Mann abgenommen, dazu kommen chronische Kopfschmerzen. Die Schmerzmittel schlagen ihm inzwischen schwer auf den Magen. Das Urteil: Fällt eindeutig. Drei Jahre und drei Monate muss der 32-Jährige ins Gefängnis. Die Schuldfrage stand vor dem Schöffengericht um Richter Florian Greifenstein ohnehin nie zur Debatte. Bis zuletzt gibt sich der Angeklagte in dem Prozess wortkarg. Sagt, er könne sich das eigene Handeln selbst nicht erklären. Sein Verteidiger hält eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren für ausreichend, die Staatsanwaltschaft geht mit der Forderung nach fast vier Jahren Haft an die Straf-Obergrenze eines Amtsgerichts. Die Nebenklägerin, die das 52-jährige Opfer vertritt, will für ihren Mandanten vor allem eines erreichen: „Der Täter soll baldmöglichst arbeiten und den Schaden wieder gutmachen.“ Die zweite Begegnung: Findet im Gefängnis statt. Schon vor dem Prozess hat der Täter Kontakt zu seinem Opfer aufgenommen und um ein Gespräch gebeten. Wenig später begegnen sich die beiden Männer in der Justizvollzugsanstalt Traunstein. „Ich wollte wissen, warum es ausgerechnet mich getroffen hat“, sagt der 52-Jährige. Eine Antwort darauf bekommt er auch bei dem Treffen in der Untersuchungshaft nicht. „Es war einfach Schicksal.“ Die Entschuldigung nimmt er an – allen Verletzungen und Schmerzen zum Trotz. „Ich habe ein großes Herz. Das kann mir niemand nehmen.“