Eiselfing – Schon vor etwa zwei Jahren hatte sich der Gemeinderat Eiselfing mit dem Thema einer Anleinpflicht für Hunde in der Gemeinde beschäftigt. Nun ist das Thema wieder aktuell geworden. Besonders betroffen ist der Bereich entlang des Naturlehrpfades am Schwarzmoosbach. „Immer mehr Beschwerden über nicht vorschriftsmäßig entsorgten Hundekot und verbale Auseinandersetzungen unter den Hundebesitzern und mit Spaziergängern gehen bei mir ein“, sagte Bürgermeister Georg Reinthaler in der jüngsten Gemeinderatssitzung. „Und es sind nicht zuerst die betroffenen Landwirte mit ihren landwirtschaftlichen Flächen entlang des Weges, die sich bei mir melden, sondern viele Bürger, die mit ihren Familien und kleinen Kindern oder mit dem Fahrrad am Naturlehrpfad unterwegs sind.“ Zugleich falle immer häufiger auf, so der Bürgermeister, dass mehr Autos mit auswärtigen Kennzeichen auf dem Parkplatz gesehen werden. Zwar gebe es eine Rechtslage, die das freie Umherlaufen von großen Hunden über 50 Zentimeter und Kampfhunden einschränken würde. Aber wer, so erklärte Amtsleiter Oskar Pircher, gehe denn mit einem Meterstab spazieren – zumal die gleiche Rechtslage ihm zufolge vorgibt, dass wegen einer tiergerechten Haltung dem Bewegungsbedürfnis der Hunde ausreichend Rechnung getragen werden soll. Daraus ergibt sich nach Meinung des Amtsleiters im Zusammenhang mit der Praktibilität einer entsprechenden Maßnahme die Frage, ob ein Leinenzwang, auch in einem beschränkten Bereich, überhaupt angeordnet werden kann. Schließlich sei der Weg entlang des Schwarzmoosbaches kein eingezäunter Parkbereich. Eine Auffassung, die Gemeinderat Peter Reinthaler mit ihm teilte. In der ausführlichen Beratung plädierte Reinhard Zielke mit dem Hinweis auf die Enge des Weges für die Notwendigkeit einer Anleinpflicht. „Irgendwo müssen wir ja anfangen. Schließlich handelt es sich um einen viel besuchten Spazierweg“ meinte Hans Herzog, während Rupert Reininger die Verantwortung der Hundehalter für ihren Hund, dessen Verhalten und Hinterlassenschaft mehr einforderte. Für die von Rupert Kurde angesprochene Möglichkeit, zumindest die mit der Entsorgung der genannten Hinterlassenschaften anfallenden Kosten auf die gemeindliche Hundesteuer umzurechnen, sah Amtsleiter Oskar Pircher eher eine unklare Rechtsauffassung. Bei drei Gegenstimmen wurde der Verwaltung ein Prüfungsauftrag erteilt, ob und wenn wie in diesem recht schwierigen Sachverhalt rechtlich durchsetzbare Voraussetzungen geschaffen werden können.