Grabenstätt – Das Grabenstätter Leichenhaus wird für rund 150 000 Euro saniert. Der Gemeinderat hat zudem beschlossen, dass die Gemeinde die Hälfte der Kosten übernimmt.
In der letzten Sitzung des Jahres stimmten die Ratsmitglieder dem Zuschussantrag der katholischen Kirchenstiftung St. Maximilian zur Sanierung des Leichenhauses zu. Die Gemeinde trägt 50 Prozent der Sanierungskosten, maximal jedoch 75 000 Euro. Eine Überschreitung der bereits im Haushalt 2018 veranschlagten Kosten in Höhe von 50 000 Euro wäre dann im Nachtragshaushalt zu berücksichtigen.
Indem sie diesen Zuschuss gewährt, ist die Gemeinde wieder für viele Jahre von der Pflicht, ein eigenes Leichenhaus zu bauen, unterhalten und betreiben, befreit. Laut Kirchenverwaltung ist die Erneuerung der technischen Anlagen und insbesondere der Elektrotechnik überfällig, da die Unfallverhütungsvorschriften nicht mehr eingehalten werden könnten.
Dritter Bürgermeister Max Wimmer (CSU), zudem Verwaltungsleiter des Pfarrverbandes und stellvertretender Kirchenverwaltungsvorstand, informierte auf Rückfrage, dass das Mauerwerk durch Feuchtigkeit verursachte Schäden habe und der Innenputz komplett saniert werden müsse. Zudem würden die verwitterten und undichten Eingangstüren nicht mehr richtig schließen, und auch am Dach seien Ausbesserungsarbeiten unabdingbar. Auch wäre für Aufbahrung in den Sommermonaten eine Raumkühlung von Vorteil.
Der Entwurf des Architekten sieht vor, den Eingang ohne Stufe und damit barrierefrei zu bauen. Zudem soll der Raum durch einen vorgelagerten Tür- und Glasbereich etwas vergrößert werden. Die beengten Verhältnisse seien nicht nur ein Handicap für die Leichenträger und das Bestattungspersonal, sondern auch für die Angehörigen des Verstorbenen, die bisher kaum in das Leichenhaus hineintreten konnten.
Die Gesamtkosten belaufen sich laut Planung auf rund 150 000 Euro. Man werde aber alles dafür tun, die Kosten möglichst niedrig zu halten, so die Botschaft der Kirchenstiftung. Eine finanzielle Unterstützung seitens des Ordinariats wird es wohl nicht geben. ungsmaßnahme beteiligt. mmü