Medizin: Zulassung verfassungswidrig

Karlsruhe – Das Zulassungsverfahren für Medizinstudenten muss neu geregelt werden: Das bisherige System verletze die Chancengleichheit der Studierenden und sei teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Bund und Länder müssen nun bis Ende 2019 die

Freitag, 10. April 2026

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