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Grünes Licht zum Bauen

von Redaktion

Reit im Winkl – Die Änderung der Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Groißenbach hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung überarbeitet und gebilligt. Damit schuf das Gremium die Voraussetzung für den Bau zweier Einfamilienhäuser. Da die Untere Naturschutzbehörde bei einem der beiden Grundstücke Einwände hatte, nahm der Gemeinderat diese Parzelle vorerst aus dem Satzungsentwurf heraus.

Im Rahmen der im März und April durchgeführten Behördenbeteiligung hatte das Landesamt für Umwelt empfohlen, zum Schutz des Bodens vor Beginn der Bauarbeiten den Oberboden abzutragen, getrennt zu lagern und nach Abschluss der Baumaßnahme wieder einzubringen. Diesen Hinweis nahm der Gemeinderat in die Satzung auf.

Von der Unteren Naturschutzbehörde liegt die Stellungnahme vor, dass gemäß eines Gutachtens die Baufläche nördlich des Wasserwerks mit einer geschützten Vegetation bewachsen ist. Es handle sich um die Biotoptypen „seggenreiche Nasswiese“ und „Kalkflachmoor“. Darauf kämen die heimische Wildorchidee und das Breitblättrige Knabenkraut vor. Eine Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung dieser Bestände sei laut Bundesnaturschutzgesetz verboten.

Da die vom Planungsbüro erbrachten Vorschläge zur Schaffung eines Ausgleichs nicht geeignet seien, einen Ausnahmetatbestand zu realisieren, schlug die Behörde vor, dieses Baufenster aus dem Satzungsentwurf herauszunehmen, um Verzögerungen und Kosten zu vermeiden. Der Gemeinderat folgte dieser Empfehlung und passte den Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung wie vorgeschlagen an. Somit verbleibt dort vorerst nur noch das andere Grundstück westlich des Wasserwerks.

Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein hatte darauf hingewiesen, dass von dem östlich des Planungsgebiets gelegenen Pötschgraben bei größeren Niederschlägen eine Überschwemmungsgefahr ausgeht. Daher wurden Vorkehrungen zur Schadensreduzierung und Schutzmaßnahmen vor Personenschäden empfohlen. Bürgermeister Josef Heigenhauser wies darauf hin, dass der Pötschgraben in den kommenden Jahren im Hinblick auf ein hundertjährliches Hochwasser ohnehin ausgebaut werde. Es seien daher keine weiteren Vorkehrungen notwendig.

In die Satzung aufgenommen wurde auf Empfehlung des Wasserwirtschaftsamtes der Hinweis, dass aufgrund der Topografie bei Starkregen mit wild abfließendem Wasser zu rechnen sei und die Bauvorhaben entsprechend zu sichern seien. Vorkehrungen gegen Grundwassereintritt in den Keller müsse der Bauherr selbst prüfen.

Die Untere Immissionsschutzbehörde hatte darauf hingewiesen, dass die von der Änderung betroffenen Grundstücke in unmittelbarer Nähe eines Hauptverkehrswegs, der Weitseestraße, lägen und insbesondere vom Lärm betroffen seien. Es müssten die zu erwartenden Lärmeinwirkungen berechnet werden. Bürgermeister Heigenhauser erläuterte dazu, dass bereits ein schalltechnisches Gutachten erstellt worden sei. Der Gemeinderat beschloss, dessen Ergebnisse im Umweltbericht zur Satzung darzulegen und bei der Planung entsprechend zu berücksichtigen.

Einstimmig billigte der Rat den überarbeiteten Entwurf für die zweite Änderung der Ortsabrundungssatzung „Groißenbach“. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, die Auslegung und erneute Behördenbeteiligung durchzuführen. sh

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