AUS DER REGION
Riedering/Rosenheim – Wegen einer Prügelattacke auf einen Schüler (18) musste sich jetzt ein 45 Jahre alter Zeltbauer verantworten. Er wurde am Amtsgericht Rosenheim zu einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt. Der Schüler, das spätere Opfer, war nur schwer damit zurechtgekommen, dass seine 16-jährige Freundin nach zweiwöchiger Beziehung mit ihm Schluss gemacht hatte. Weil alle Versuche, das Mädchen zurückzugewinnen, erfolglos verliefen, begann er, abfällig über das Mädchen zu reden und sie sogar an ihrer Schule schlecht zu machen. Dagegen hatte sich die 16-Jährige verwahrt. Nach eigener Aussage hatte der Abgewiesene dies bei einem ersten Gespräch – im Beisein des Angeklagten und dessen Freundin – auch eingesehen. Dieses Treffen war nach Angaben aller problemlos verlaufen.
Warum es am 4. April 2016 am Tinninger See erneut zu einem Treffen kam, zu dem die Schülerin den Angeklagten und dessen Lebensgefährtin quasi als „Beschützer“ mitgebracht hatte, wurde bei der Verhandlung nicht geklärt. Im Verlauf dieses Gesprächs drohte die Jugendliche ihrem Exfreund, dass er schneller am Boden liege, als er „Aua“ sagen könne. Der Angeklagte – der Zeltbauer stammt aus Halle/Saale und wohnt nun in Rosenheim – habe ihm anschließend angedroht, ihn in den See zu werfen.
Das Gespräch war, so die Aussage des Opfers, eigentlich bereits beendet, als ihn der Begleiter seiner Exfreundin von hinten umgerissen, zu Boden geworfen und ihm zwei oder drei Faustschläge gegen den Kopf verpasst habe. Um wie viele Schläge es sich genau handelte, konnte der Schüler nicht sagen, da er ohnmächtig geworden sei.
Dessen Begleiter berichtete, dass die Attacke für alle überraschend gekommen sei. Nach den Schlägen sei der Angreifer aufgestanden, habe seine Jacke angezogen und sei davongegangen. Wie der Angeklagte angab, sei er erst eingeschritten, als seine „Schutzbefohlene“ als Schlampe bezeichnet worden war. Heute wisse er, dass er sich nicht hätte einmischen sollen. Er sei dann durchgedreht, was ihm heute leid tue. Er entschuldigte sich auch vor Gericht bei seinem Opfer.
Weil der Angeklagte schon elffach vorbestraft war, bereits zwei Jahre im Gefängnis verbracht hat und zum Zeitpunkt der Tat unter offener Bewährung stand, zeigte der Vertreter der Staatsanwaltschaft keinerlei Verständnis für dessen Verhalten. Er bezeichnete die Tat als geplant und brutal; sie zeuge zudem von einer sehr hohen Rückfallgeschwindigkeit. Dass die Tat relativ lange zurückliegt, könne man dem Angeklagten nicht zugute halten, weil dieser sich der Festnahme durch Flucht entzogen hatte. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Haftstrafe von 18 Monaten, die keinesfalls mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
Die Vertreterin der Nebenklage, Rechtsanwältin Sabine Distel, verwies auf die deutliche körperliche Überlegenheit des 45-Jährigen und die Grundlosigkeit der Prügel. Unterdessen führte der Verteidiger, Rechtsanwalt Christian Gerber, an, dass die Tat nicht geplant war, sondern spontan geschehen sei, und sein Mandant freiwillig von seinem Opfer abgelassen habe. Auch sehe der Angeklagte seine Schuld ein, weshalb eine Haftstrafe von neun Monaten mit Bewährung angemessen sei.
Das Gericht unter Vorsitz von Richter Dirk Dombrowski verwies auf die Unverhältnismäßigkeit des Anlasses. Die Tatsache, dass der Angeklagte unter mehrfach offener Bewährung stand, mache es unmöglich, diesem erneut eine Bewährungfrist zuzubilligen. Er verurteilte den Angreifer deshalb zu einer Haftstrafe von 15 Monaten ohne Bewährung. au