Bauherren, die kurz nach dem Umzug in ihr neugebautes Eigenheim noch Baumaßnahmen vom Handwerker durchführen lassen, sollten diese Lohnkosten bei der Einkommensteuererklärung absetzen. „Damit lassen sich womöglich pro Jahr bis zu 1200 Euro Einkommensteuern sparen“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Voraussetzung für den Steuerbonus ist, dass es sich um eine Baumaßnahme in einem bereits bestehenden Haushalt handelt.
Werden Haus oder Wohnung neu errichtet, so gibt es die Steuerermäßigung nicht, so lautet die Grundregel. Bauherren, die kurz nach dem Umzug Bauarbeiten von einem Handwerker durchführen lassen, können die Ausgaben erst mal in die Steuererklärung eintragen. Verweigert das Finanzamt den Steuerbonus, sollte Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden. Dieser Bereich ist leider oft eine Grauzone, weiß Klocke: „Die genaue Abgrenzung zwischen dem nicht begünstigten Neubau und anschließenden Baumaßnahmen ist immer wieder umstritten.“