Wer beim Abbiegen einen Unfall verursacht, weil er den Motor seines Fahrzeugs abgewürgt hat, muss unter Umständen alleine für die Folgen haften. Das hat das Landgericht Braunschweig entschieden (Az. 5 O 16/24). Ein Fahrer eines elektrischen Kabinenrollers war auf einer Vorfahrtsstraße unterwegs. Ein Feuerwehrauto wollte auf diese Straße links einbiegen. Da der Fahrer aber von der Kupplung abrutschte, würgte er den Motor ab, darauf kam es zu einem Unfall mit dem Kabinenroller. Den eigentlich wartepflichtigen Feuerwehrwagen trifft darum nach Ansicht des Gerichts die Alleinschuld. vp