Wem gehört der Schornstein?
Der Schornstein gehört zum Gemeinschaftseigentum. Foto Tomicek/Lbs
Richter verwehren Sonderstatus
Der Schornstein eines Gebäudes steht in aller Regel zwingend im Gemeinschaftseigentum. Das gilt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS sogar dann, wenn er nur von einem einzigen Wohnungseigentümer genutzt wird.
Eine Eigentümergemeinschaft stritt im Raum Berlin darum, wie Arbeiten