Aschau – Manche Autoren waren sich schon nach dem ersten Prozess sicher, auch ohne die Verhandlung wirklich begleitet zu haben: Hanna Wörndl sei mitnichten durch die Hand eines Gewalttäters gestorben. Vielmehr soll sie am 3. Oktober 2022 ohne Verschulden eines anderen in den Bärbach gestürzt sein. Von dort wurde sie in die Prien gerissen, wo sie ertrank.
Ein Unfall, das sollte es gewesen sein. Schnell war das Wort vom „Justizskandal“ im Umlauf – weil der junge Angeklagte, wie Hanna auch aus Aschau stammend – dennoch wegen Mordes zu neun Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Ohne Geständnis, ohne Tatzeugen, ohne DNA-Spuren. In einem reinen Indizienprozess.
Hanna-Prozess: War das
ein Justizskandal?
Hatte das Landgericht Traunstein den Angeklagten verurteilt, weil man einen Mörder „brauchte“, wie es in einem Medienbericht hieß? Die Justiz-Skeptiker sahen sich gut ein Jahr nach dem Urteil bestätigt. Denn im April 2024 wurde die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum „Eiskeller-Prozess“ bekannt: Er gab dem Revisionsantrag der Verteidigung statt, das Urteil wurde kassiert. Der Prozess, das war damit klar, würde bald neu aufgenommen werden müssen.
Allerdings nicht wegen inhaltlicher Mängel, sondern wegen eines Fehlers im Ablauf. Der BGH kam zum Schluss, die erste Jugendkammer des Landgerichts hätte dem Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen Richterin Jacqueline Aßbichler stattgeben müssen. Die Vorsitzende der Kammer hatte sich nach Ansicht des BGH allzu vertraulich mit dem Staatsanwalt über den Prozess ausgetauscht.
Zweiter Prozess
schnell entschieden
Im Herbst 2025 begann der zweite Mordprozess um den Tod von Hanna. Und zwar in Laufen, im Großen Saal des Amtsgerichts. Weil es im Landgericht Traunstein keine Räumlichkeiten für die zu erwartende Anzahl von Prozesstagen gegeben hätte. Der Prozess war dann aber doch ein kurzer: Nach 13 Tagen fällte die Erste Jugendkammer des Landgerichts unter dem Vorsitz von Heike Will das Urteil: Freispruch für den Angeklagten. Ihm sei keine Verantwortung für den Tod von Hanna Wörndl nachzuweisen. Er sei wohl nicht mal in der Nähe gewesen.
Schon vor dem Prozess war Yves Georg zum Verteidiger-Team gestoßen, Revisionsspezialist aus Hamburg. Er schüttelte über das erste Urteil den Kopf. Es habe auf Aussagen von angeblichen Freundinnen und Freunden des Mandanten beruht, „dass er irgendwo Äußerungen getätigt haben soll, die man als Geständnis verstehen konnte“, sagte er, vermeintliches Täterwissen, „etwas, das sich nachher in Bausch und Bogen als völliger Unfug erwiesen hat“.
Auch die Staatsanwaltschaft plädierte am Ende des zweiten Prozesses auf Freispruch. Weil eine Schuld des Angeklagten nicht zu beweisen war. Doch warum wird dann immer noch diskutiert?
Warum schwelt der Streit um die Tragödie von Aschau weiter, obwohl der Freispruch längst rechtskräftig geworden ist?
Der Schatten des
Verdachts reicht weit
Es geht um den jungen Angeklagten. Der wurde zwar freigesprochen. Dennoch saß er zweieinhalb Jahre in U-Haft. Doch der Schatten des Verdachts reicht in dieser Tragödie weit. Deswegen war die Verteidigung zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung auch nicht wirklich zufrieden. Freispruch, gut und schön, aber dieser Freispruch war schon im Sommer absehbar gewesen. Damals, als die U-Haft für den jungen Aschauer auf einmal endete: Ein Gutachten zur Aussage des wichtigsten Belastungszeugen hatte den dringenden Tatverdacht von ihm genommen.
Sind die zweieinhalb Jahre in U-Haft skandalös? Es gab ein Gericht, das die Verlängerung der Haft mehrmals prüfte: das Oberlandesgericht in München. Das OLG fand also keine Gründe gegen eine Fortdauer der Haft, solange der Sachverhalt ungeklärt war. Dass der Sachverhalt aus Sicht des Angeklagten geklärt werden konnte, dass es eine Revision gegen das erste Urteil gab, damit die Chance auf das zweite Urteil, sieht er als gutes Zeichen. Urteil, Prüfung, neues Urteil: Abstrakt betrachtet sei das „einfach nur ein Beleg dafür, dass die Justiz funktioniert“.
Warum die Verteidiger
auf Unfall bestehen
Aber: Freigesprochen zu werden, weil es keine Beweise für eine Schuld gibt, ist das eine. Ein Freispruch wegen erwiesener Unschuld ist etwas anderes.
Und eben so ein Freispruch – sozusagen mit Gütesiegel – war das Ziel der Verteidigung gewesen. Dieses Ziel erreichte sie nicht – auch weil Richterin Heike Will aus Gründen der Verfahrensökonomie den Prozess zügig abschließen wollte. Dass der Angeklagte mit ihrem Tod nicht in Verbindung zu bringen war, war genug, ihn freizusprechen. Wie Hanna starb: Das zu klären, war dafür nach Ansicht des Gerichts nicht mehr nötig. Auch zur großen Enttäuschung der Eltern.
Die Verteidigung ließ nicht locker. Gutachten sollten die Unfalltheorie untermauern. Zur Sprache kamen sie jedoch nur noch in der Presse. Und in TV-Dokumentationen. Allgemein anerkannt werden sie nach wie vor nicht.
Walter Holderle, Anwalt von Hannas Eltern, fasste seinen Eindruck zusammen: „zusammenfantasiert“ und „komplett fernliegend“. Das halbe Dutzend gleichförmiger Wunden am Kopf, der Bruch beider Schulterdächer, die anderen Verletzungen: Sollen sie durch das Treiben in der Prien erklärbar sein? Nein, sagte Holderle, „aus Sicht der Nebenklage und auch aus Sicht der Eltern von Hanna war das definitiv kein Unfall“.
Keine Ermittlungen
ohne neuen Ansatz
Der Meinung ist im Übrigen auch die Staatsanwaltschaft: Sie geht weiter von einem Verbrechen aus. Auch aufgrund der Gegengutachten, etwa der Gerichtsmedizin. Sie würde gegen unbekannt ermitteln. Neue Ansätze aber, etwa DNA-Spuren oder auch das Messer des jungen Aschauers, das im ersten Prozess noch so eine große Rolle gespielt hatte: Sie sind nicht in Sicht.
Die Umstände dieser Tragödie? Sie werden womöglich nie aufgeklärt.