Arbeitgeber ist das Ordinariat
Zum Bericht „Ehemaliger Mesner droht mit Klage“ (Regionalteil):
Als Mitglied der Kirchenverwaltung möchte ich einiges in Ihrem Bericht kommentieren: Das erzbischöfliche Ordinariat in München gibt den Inhalt des Dienstvertrages vor, ebenso die Bezahlung und die Arbeitsanweisungen. Unsere Kirchen