Zum Bericht „Ehemaliger Mesner droht mit Klage“ (Regionalteil):
Als Mitglied der Kirchenverwaltung möchte ich einiges in Ihrem Bericht kommentieren: Das erzbischöfliche Ordinariat in München gibt den Inhalt des Dienstvertrages vor, ebenso die Bezahlung und die Arbeitsanweisungen. Unsere Kirchenverwaltung hatte dazu einige Wünsche zum Vorteil des Mesners geäußert, die aber vom Ordinariat abgelehnt wurden. Wenn nun der Sprecher des Ordinariats auf die Arbeitgeberrolle der Kirchenverwaltung verweist, sollte er auch ehrlicherweise klarstellen, dass die Kirchenverwaltung keinen Einfluss auf die Regelungen im Dienstvertrag hat, wie auch auf die Bezahlung. Das gilt auch für den Pfarradministrator, der als Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiter und Chef der Kirchenverwaltung fungiert. Dienstvorgesetzter und die Kirchenverwaltung sind für die Überwachung der vertraglichen Vereinbarungen verantwortlich. Ein Sprichwort dazu heißt: „Wer zahlt, schafft an“. So ist es auch in diesem Fall. Das Ordinariat bezahlt das Gehalt und stellt die Bedingungen im Arbeitsvertrag. Eventuelle Überstunden müssten von Vorgesetzten genehmigt werden. Das wurde vom Mesner nicht beachtet. Wenn er nun Forderungen stellt, so sind diese auf ihre Berechtigung hin zu überprüfen. Das ist Aufgabe des erzbischöflichen Ordinariats, welches auch die Forderungen zu erfüllen hat. Der Pfarrer und die Kirchenverwaltung können hier nur als Zeugen oder Vermittler tätig werden, nicht aber als Hauptakteur, wie es im Bericht den Anschein hatte. Was das Carport betrifft, so hat der Mieter die Gerätschaften für die Gartenpflege entfernt, um Platz für seinen Pkw zu schaffen, was ebenfalls von mir als Eigenmächtigkeit ohne Berechtigung bewertet wird. Unsere Pater sind sehr fleißig und beliebt. Sie verdienen Lob und Anerkennung.
Dieter Schönleben
Oberaudorf