Stummes Leid

von Redaktion

Zum Bericht „Renke ist wieder in aller Munde“ (Titelseite):

Die 16 Berufsfischer vom Chiemsee haben Grund zum Jubeln. Ich nicht! In der bayerischen Verfassungsreform werden Tiere als Mitgeschöpfe „unter den besonderen Schutz des Staates“ gestellt, jedoch ist das Töten von Fischen ein gesetzlich vernachlässigtes Tierschutzthema. Zwischen Entnahme aus dem Wasser und der Betäubung oder Tötung sollten Fische nur wenige Sekunden der Luft ausgesetzt sein, da sie sonst an Atemnot, Stress, Schmerzen und Angst erheblich leiden. Die Tierschutz-Schlachtverordnung sieht vor, dass Fische vor dem Töten betäubt werden müssen. Die gängige Praxis sieht jedoch oft anders aus. Außerdem gelten, mir unverständlich, Ausnahmen für die Seefischerei. Für alle Fischarten müssen schnellstens qualfreie Tötungsmethoden gesetzlich vorgeschrieben und überwacht werden. Die Schlachtung muss schmerzfrei erfolgen, sodass die Betäubung sofort wirkt und bis zum Tod anhält. Zerlegarbeiten dürfen erst stattfinden, wenn der Fisch tot ist. Die Verbraucher sollten auf den Verzehr von Fisch verzichten, wenn sie nicht sicher sind, dass er unter Beachtung von Tierschutzkriterien geschlachtet wurde.

Hans-Joachim Feiner

Stephanskirchen

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