Sohn des Mordopfers vom Gericht gerügt

von Redaktion

Zum Artikel „Messerstecher von Grafing muss in die Psychiatrie“ im Bayernteil:

Am Ende dieses grausigen Verfahrens am Landgericht II München steht der Sohn des Opfers auf und wendet sich an den Täter mit einer berührenden und eindringlichen Schilderung des unermesslichen Leids, das über ihn und seine Familie gekommen ist: „Sie haben einem 18-jährigen Jungen den Vater und die wichtigste Bezugsperson, den besten Freund genommen.“ Er endet mit den Worten: „Mein Vater war der beste Mensch, den ich kannte, und er hat es nicht verdient, so abgeschlachtet zu werden“. Diese wenigen Worte wurden vom Vorsitzenden Richter umgehend moniert, und er bat zu berücksichtigen, dass der Täter ja schuldunfähig sei. (Also kein Häftling, sondern Patient – Anm. des Verfassers) Soweit der OVB-Bericht. Ich habe das jetzt mehrmals gelesen und stelle mir seither die Frage, wieso ich dabei jedes Mal einen assoziativen Gedankensprung erlebte zu einem Zitat des Bundestagsabgeordneten Joschka Fischer vom 18.10. 1984 an den Bundestagsvizepräsidenten Richard Stücklen gerichtet, das da lautet: „Mit Verlaub, Sie sind ein Arschloch, Herr Präsident!“ Und auf diese Frage finde ich keine Antwort. Der Familie wünsche ich von Herzen sehr viel Kraft, und kann nur mit einem stillen Gebet Anteil nehmen.

Georg Igl

Gars

Auch wenn der Messerstecher von Grafing wirklich verwirrt sein sollte, nicht zuletzt wegen seines Alkohol- und Drogenkonsums, so erscheint mir einiges sehr fragwürdig. Einerseits wird von der Furcht des Täters vor Islamisten geschrieben, andererseits will er zum Islam konvertieren und verhält sich bei seinen Mordversuchen genau wie der schlimmste Islamist. War es wirklich Zufall, dass der Mann in Grafing strandete? Wozu und woher hatte der Täter das Mordmesser, wenn er doch eigentlich in Urlaub fahren wollte? Das Tatwerkzeug wurde in keinem Bericht beschrieben. Weshalb nicht? Im ersten Bericht hieß es, der Täter habe versucht, ein Taxi zu besteigen, aber niemand öffnete ihm. Was heißt das? Warum konnte sich dann das erste Opfer mit einem Taxi ins Krankenhaus fahren lassen? Wenn der Täter wirklich so verwirrt ist, weshalb kann er sich dann so genau an seine Gedanken während der Tatzeit erinnern? Offensichtlich kannte der Täter die Aufrufe im Koran zur Gewalt gegen sogenannte Ungläubige, und das zeigt wieder, wie gefährlich diese Aufrufe werden, wenn sie in die Köpfe geistig nicht sehr hochstehender Menschen gelangen. Es ist mir unerklärlich, weshalb bei uns ein Buch (Koran) erlaubt ist, in dem zu Verfolgung und Mord an Andersdenkenden aufgefordert wird. Dass der Vorsitzende Richter den Sohn des bestialisch hingerichteten Mordopfers wegen seiner anklagenden Worte gegen den Täter kritisierte und damit den Täter noch in Schutz nahm, bestätigt leider wieder einmal den Vorwurf eines hohen Polizeigewerkschafters, dass Richter heute zu oft mehr Sozialpädagogen als Richter sind.

Anton Heise

Unterwössen

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