Zu „Helm statt Turban“ auf der Titelseite:
Ein Sikh-Anhänger, der von der Stadt Konstanz gebührenpflichtig verwarnt wurde, weil er beim Motorradfahren einen Turban anstelle eines Helmes getragen hat, hat beim Verwaltungsgericht Klage erhoben. Mit der Begründung, er habe aus religiösen Gründen so gehandelt, denn nach seinem Glauben sei das Tragen eines Turbans Gewissenspflicht. Die Klage wurde nicht gleich abgelehnt, sondern wird in zweiter Instanz noch einmal behandelt, ich verstehe nicht wozu, es liegt klar ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln vor. Unsere Straßenverkehrsordnung gilt für jeden Bürger, der am Verkehr teilnimmt. Wir leben in einem demokratischen Staat mit Religionsfreiheit, das heißt aber nicht, dass jede Religionsgemeinschaft unsere Gesetze nach eigenem Ermessen auslegen kann, ohne Rücksicht auf Leben und Gesundheit. Wer damit nicht klar kommt, kann seinen Wohnort wechseln.
Josef Fenninger sen.
Weibhausen