Zum Bericht „Hirschfänger: Streit um Verbote“ im Regionalteil:
Zur Sorgfalt bei Begriffen: Ein Hirschfänger ist eine Jagdwaffe mit einer Klingenlänge von 30 bis 40 Zentimetern. In der Messertasche der Lederhose kann er sowieso nicht getragen werden und er darf nur zu Jagdzwecken geführt werden. Das Messer im Messertascherl heißt Stilettl, Trachtenmesser oder Brotzeitmesser und hat eine Klingenlänge von rund zehn Zentimeter. Das Gefährdungspotenzial eines Steakmessers zur Schweinshaxn ist genauso groß und das Führen von feststehenden Messern bis zwölf Zentimetern Klingenlänge ist immerhin generell erlaubt. Wenn man etwas verbieten oder erlauben will, sollte man wenigstens wissen, wie es heißt und ob mein Brotzeitmesser im Messertascherl wesentlicher Bestandteil meiner Tracht ist, entscheide ich gerne selbst.
Wolfgang Crämer
Rosenheim