Zur Samstagskolumne „Wie ich es sehe“ von Dr. Dirk Ippen (Bayernteil):
Den Äußerungen von Dr. Ippen zum Thema „Denkmalschutz“ müssen wir widersprechen. Er schreibt, das illegal abgebrochene Objekt sei „ein potthässliches kleines Handwerkerhäuschen“ gewesen. Wer nur die abgebildeten Fotos kennt, muss ihm recht geben. Richtig ist, dass es sich hierbei nur um die nördliche Hälfte eines historischen Doppelhauses handelt. Die südliche Hälfte dagegen zeigt einen Gebäudeteil, der im Wesentlichen dem historischen Bestand aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts entsprach. Dr. Ippen schreibt: „Denkmalschutz hat bei uns eine Art Verfassungsrang.“ Richtig ist, dass der Denkmalschutz nicht nur „eine Art“ Verfassungsrang besitzt, sondern tatsächlich in Bayerns Verfassung festgeschrieben ist. Dr. Ippen schreibt, es liege „offenbar im Trend der Zeit, den Denkmalschutz immer weiter auszudehnen“. Richtig ist, dass die Ausweitung des Denkmalbegriffs auch auf Objekte der Volkskultur ein Spezifikum des vor über 40 Jahren erlassenen Bayerischen Denkmalschutzgesetzes ist. Dieses Gesetz wurde damals weltweit als vorbildlich angesehen und ist es heute noch. Es mag schon sein, dass es in den Denkmalbehörden einige doktrinäre Beamte gibt, die ihrer Sache letzten Endes mehr schaden als nützen – die Regel aber ist das nicht. Als Architekten, die vornehmlich mit Bauaufgaben der Denkmalpflege befasst sind, müssen wir vielmehr feststellen, dass die Fälle, in denen Baudenkmäler mutwillig zerstört wurden, ständig zunehmen. Unterstützt wird diese Barbarei häufig ausgerechnet von denjenigen Lokalpolitikern, die sich vordergründig als Hüter unserer bayerischenKultur und Tradition hervortun. Gerade in Zeiten der Globalisierung und der wuchernden Immobilienspekulation sollten wir uns unseres regionalen kulturellen Erbes bewusst sein und es bewahren – auch wenn es sich nur um ein auf den ersten Blick unscheinbares Handwerkerhäuschen handelt.
Stefania Peter
München