Zum Wohldes Kindes?

von Redaktion

Zum Kommentar „Eizellspende – Für das Kindeswohl“ von Barbara Nazarewska:

Im Sinne des Kindeswohls ist es also besser, dass die künstlich gezeugten Kinder ihre anonyme leibliche Mutter nicht mehr im Ausland suchen müssen. So weit so gut, im Einzelfall. Aber das ist wieder ein Schritt mehr auf einer abschüssigen Ebene. Wenn auch hierzulande die Eizellspende zugelassen wird, dann schnell auch die Leihmutterschaft, zuerst nicht kommerziell, irgendwann doch kommerziell. Eigentlich ist die Richtung seit den ersten Erfolgen mit der In-vitro-Fertilisation vorgegeben: hin zur reproduktionsmedizinischen Dienstleistung. Dass das deutsche Embryonenschutzgesetz demgegenüber seit 1990 kaum geändert wurde, erst recht nicht die katholische Position, ist kein Zeichen von Stagnation, sondern von Verantwortungsbewusstsein. Denn das gesetzlich Erlaubte bietet eben nicht nur Hilfen für den Einzelfall, sondern prägt auch die gesellschaftliche Mentalität. Und die sollte sich nicht vom Schöpfungszusammenhang emanzipieren. Für die anstehende Reform des Abstammungsrechtes wird nun schon empfohlen, den Begriff „Abstammung“ durch „Eltern-Kind-Zuordnung“ zu ersetzen. Dass das Wohl des Kindes auch darin besteht, sich selber in eine natürliche Herkunft – samt Vorgängergenerationen – einordnen zu können, ist da schon weit aus dem Blick geraten.

Johann Stahuber

Bad Aibling

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