Zum Artikel „Verfahren gegen Funke eingestellt“ auf der Titelseite:
Ohne Kenntnis der Akten sollte Kritik zurückhaltend sein, aber generell ist es im Vergleich zu der ähnlichen „Finanzkrise“ nach 1930 mit dieser Verfahrenseinstellung höchst erschreckend. Damals wurden mit der Pecora- Kommission in den USA Bänker strafrechtlich und zivilrechtlich erfolgreich zur Verantwortung gezogen. Heute werden sie für Misswirtschaft zulasten der Allgemeinheit belohnt und freigekauft… Ein Narr, wer nicht spätestens seit Aufhebung der Bankentrennung 1990 die Risiken der Spekulationsblasen im Kasinokapitalismus erkannte. Also entweder lag Unfähigkeit mit zivilrechtlicher Haftungsfolge vor oder es wurde mit bedingtem Vorsatz strafrechtlich relevant, wie bisher, ins volle Risiko – koste es, was es wolle – mitgemischt aus Gier. Die Auflagen sind lächerlich. Das Verurteilungsrisiko des Angeklagten und das öffentliche Interesse an der vorrangigen Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs auf der einen Seite muss mit den erteilten Einstellungsauflagen auf der anderen Seite in einem ausgewogenen Interesse stehen, was beim Gesamtschaden und dem Vermögensstand des Angeklagten wohl nicht gegeben ist. Im Übrigen wurde bei den „Verdiensten“ und Abfindungen nie geprüft, ob die geänderte Geschäftslage nicht eine Änderung der Verträge erfordert.
Hans-Jürgen Ehlers
Rosenheim