Zum Leserbrief „Frauen zur Befreiung verhelfen“:
Bei den katholischen Frauen, von denen Frau Lieselotte Heilmeier-Beerheide schreibt, handelt es sich ausschließlich um solche, die eine (sündhafte) Beziehung zu einem Priester eingegangen sind. Wie kommt sie da auf die absurde Idee, den fehlenden Schutz der Justiz zu bemängeln und die Differenz zwischen dem „Pflichtzölibat“ und dem Grundgesetz als Ursache für die „Diskriminierungen“ zu nennen? Wieso und seit wann ist eine Differenz zwischen dem „Pflichtzölibat“ und dem Grundgesetz eine Diskriminierung? Wenn sie schon das Grundgesetz bemüht, dann sollte sie auch beherzigen, was da drin steht. Da heißt es nämlich in Artikel 4 Absatz 2: „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ Das gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern laut Weimarer Reichsverfassung für den neutralen Staat. Der Staat hat also beim Zölibat in der katholischen Kirche nichts verloren und auch nichts zu suchen. Wenn es also darum geht, Frauen zur Befreiung zu verhelfen, kann es nur darum gehen, sie von der Unzucht zu befreien.
Thaddäus Weindl
Raubling