Zur Berichterstattung über die Paradise-Papers (Politikteil):
Die Aufdeckung der „Panama-Papers“ und neuerdings der sogenannten „Paradise-Papers“ haben ein erschreckendes Bild vom Demokratieverständnis und der Geldgier des superreichen Bevölkerungsanteils aufgetan. Auf perfide Art und Weise und oft unter Mithilfe der Banken wurden über sechs Billionen Euro in sogenannten Steueroasen versteckt und dabei dem Fiskus jährlich zig Milliarden entzogen. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass es sich bei den Anlagen um nicht versteuerte Gelder (Schwarzgelder, Drogengelder, Schmiergelder, Mafia-Gelder oder Gelder aus illegalen Waffengeschäften) handelt, die bei einer ordnungsgemäßen Versteuerung allein mit mehreren 100 Milliarden veranschlagt werden müssten. Es wurden ominöse Firmengeschäfte konstruiert und deren Betrieb über Briefkastenfirmen aufrecht erhalten. Diese Gestaltungsmöglichkeiten sind meines Erachtens zumindest in Deutschland keinesfalls gedeckt. Paragraf 42 der Abgabenordnung (AO) bestimmt in Absatz 1: „Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden“ und in Absatz 2 heißt es: „Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt.“ Es handelt sich meines Erachtens um betrügerische Vorgehensweisen und nicht, wie vorgegeben oder von der Allgemeinheit angenommen, um Finessen der mithelfenden Banken und Anwaltskanzleien, und müssten folglich Staatsanwälte und Finanzbehörden in hohem Maße beschäftigen.
Richard Hofbauer
Rosenheim