Zwei-Klassen-Altersversorgung

von Redaktion

Zum Bericht „Wenn im Alter das Geld fehlt“ (Politikteil):

Wieder einmal wird die zunehmende Altersarmut beklagt. Auffällig ist, dass mit keinem Wort eine Altersarmut unter Beamten erwähnt wird. Schaut man sich die Alterssicherungssysteme von normalen Angestellten, Arbeitern und in berufsständische Versorgungssysteme Einzahlenden einerseits und Beamten andererseits an, so wird auch sofort klar, warum: Bei erster Personengruppe hängt die zu erwartende Rente ab von Einzahlungshöhe und Einzahlungsdauer. Die letzten zehn Einzahlungsjahre sind überdurchschnittlich wirksam für die Höhe der Rente. Jedem ist deshalb klar, dass die zunehmende Zahl an Niedriglohnjobs, schlecht bezahlten und Teilzeitjobs über sehr geringe Einzahlungen zu einer massiven Vermehrung lebensunwürdiger Renten führen muss. Auch Menschen, die vorzeitig in Rente gehen, verlieren über die letzten wichtigen Einzahlungsjahre einen erheblichen Teil ihrer Rente. Beamte bekommen, wenn sie in Pension gehen, 72 Prozent ihres letzten Gehalts, finanziert aus Steuergeldern. Sie haben nie einen Cent eingezahlt und obige drei erwähnten Gruppen an Wenigverdienern müssen mit ihrem Steuergeld die steigende Zahl der Pensionen mitfinanzieren. Werden Beamte krank, haben sie Anspruch auf unbegrenzte, 100-prozentige Lohnfortzahlung (nicht Krankengeld nach sechs Wochen Krankheit in Höhe von 60 Prozent des Bruttoarbeitslohnes wie bei erster Bevölkerungsgruppe). Werden sie frühpensioniert, erhalten sie 72 Prozent ihrer letzten Bezüge. Wenn „Volksvertreter“ (außer Linke und AfD) eine automatisierte, alljährliche Diätenerhöhung beschließen, sollte jedem klar sein, wer für den Fortbestand einer immer ungerechter werdenden Zwei-Klassen-Altersversorgung seit Jahrzehnten die Verantwortung trägt und wer aufgerufen ist, dieses Unrecht abzustellen.

Cornelia Kreutz

Stephanskirchen

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