Zu viel Nachsicht mit Rasern

von Redaktion

Zum Bericht „Bewährungsstrafe‘ für Todes-Raser“ (Regionalteil):

Da rast ein 20-jähriger Rowdy mit 140 auf einer unübersichtlichen Landkreisstraße und tötet bei einem Crash einen Mann und verletzt eine Frau schwer. Gerichtsurteil: „Auf Bewährung“ – ein Skandal, zumal als mildernde „besondere Umstände“ eigene schwere Verletzungen des Täters vom Gericht anerkannt wurden: Eine glatte Einladung an viele Raser, bei nächster Gelegenheit auf unseren Straßen wieder alles auf eine Karte zu setzen! Kein Einzelfall: Siehe der spektakuläre Fall in Köln, als damals der Sohn des OB in gleicher Weise starb. Auch dort: Bewährungsstrafe; der junge Täter verließ grinsend den Gerichtssaal als freier Mann. Der Richter scheint den Grundsatz‚ in dubio pro reo exzessiv ausgelegt zu haben.

Matthias Fuchs

Waldkraiburg

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