Zu den Berichten „AfD fällt durch“ und „Eskalation im Bundestag“ (Politikteil):
Erste Maßnahme der Altparteien war die Bundestags-Geschäftsordnung zu ändern, um zu verhindern, dass ein AfD-Abgeordneter die erste Sitzung im neu gewählten Bundestag eröffnet. Zweiter Streich der Altparteien: Bei der Wahl zum Bundestags-Vizepräsidenten wurde der AfD-Abgeordnete abgelehnt. Jetzt der dritte Versuch, einen AfD-Abgeordneten auszubooten. Bei der Wahl in den „ Geheimdienst Kontrollausschuss“ wurde der AfD-Abgeordnete Roman Reusch abgelehnt. Reusch war Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft in Berlin. Er hat dort „im Namen des Volkes“ die Interessen der Bundesrepublik vertreten. Ist ein AfD- Abgeordneter mit dieser Vita ungeeignet, im „Geheimdienst-Kontrollgremium“ sinnvoll mitzuarbeiten? Wovor haben die anderen Parteien Angst? Könnten eventuell Schmutzeleien oder ungesetzliche Aktivitäten der Geheimdienste aufgedeckt werden? Soll die AfD durch eine „graue Maus“ vertreten werden, die keine kritische Fragen stellen soll? Werden bei den noch zu bestellenden Ausschüssen, gewählte AfD-Abgeordnete weiterhin diskriminiert? Gibt es im Bundestag Parteien und Abgeordnete erster und zweiter Klasse? Als politisch interessierter Zuschauer schüttelt man den Kopf. Mit solchen fragwürdigen Methoden wird man einen politischen Mitbewerben sicher nicht los!
Franz Smeets
Bruckmühl