Unterschiedliche Bewertungen

von Redaktion

Zu Berichten über Justizverfahren im überregionalen Teil:

Die Tat einer Frau, die ihren Partner mit dem Hammer erschlagen wollte, wird als versuchter Mord eingestuft – der Mann lebt noch. Ein Mann, der einen Bürgermeister verletzt hat (abends war der mit Pflaster in einer Talkshow), wird des versuchten Mordes beschuldigt – der Bürgermeister lebt noch. Ein Asylbewerber, der sagt, er sei 15, hat eine 15-Jährige erstochen, was als Totschlag gewertet wird oder wie in Ihrem Blatt als „Tödliche Messerattacke. Wer bitte legt diese unterschiedlichen Merkmale fest? Außerdem würde mich interessieren, warum die Gesichter von Schlägern, Mördern oder Vergewaltigern verpixelt gezeigt werden – andererseits der um 6 Uhr früh festgenommene Herr Zumwinkel vor den Augen des extra angereisten Übertragungswagens (nicht verpixelt) abgeführt wurde. Hat das etwa mit der Schwere der Schuld – also Steuerhinterziehung – zu tun?

Hans Westermaier

Kraiburg

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