Strabs: Kommunen sollen bezahlen

von Redaktion

Zum Bericht „Strabs-Aus und die Folgen:“ (Bayernteil):

Schon die Grundsatzdebatte ist falsch und die Sicht einiger Bürgermeister und Kämmerer betrüblich. Sofern die „Straßenausbaubeitragssatzung“ nicht gänzlich verfassungswidrig ist, erscheint sie zumindest fragwürdig. Die Gemeinden haben sich ihrer kommunalen Verantwortung zu stellen. Hierzu gehört insbesondere die Daseinsvorsorge und die Bereitstellung der öffentlichen Infrastruktur für ihre Bürger. Zu finanzieren haben sich die Kommunen über die Steuereinnahmen, Abgaben und Zuweisungen von Kreis und Land. Und wenn hierfür die Einnahmen nicht ausreichen, ist es die Pflicht der Standesvertretungen der Kommunen, bei der Staatsregierung zu intervenieren, dass hier ein Missverhältnis herrscht und der kommunale Auftrag nicht erfüllt werden kann. Dieser Verantwortung müssen sich dann die Kommunen und die Staatsregierung stellen und nicht jedesmal der Bürger. Ich hoffe, dass sich möglichst viele Bürger am Volksbegehren beteiligen und die Verantwortlichen klar in ihre Schranken verweisen.

Christoph Schwarz

Oberaudorf

Einmal ganz davon abgesehen, dass die CSU nur aus purer Panik, Stimmen an die Freien Wähler für die in diesem Jahr stattfindende Landtagswahl zu verlieren, dieses bürgerfeindliche Gesetz jetzt ganz schnell abschaffen will. Schließlich sind Anlieger und Grundbesitzer nicht immer reiche Leute, die mal schnell einen fünfstelligen Euro-Betrag aus der Tasche zaubern, sondern häufig auch Rentner. Aber darüber wurde genug geschrieben. Was ich direktgehend widerlich finde, ist, dass ein Politiker die Dreistigkeit besitzt und dem Bürger „Bewusstseinswechsel“ dahingehend unterstellt, dass er in Zukunft Straßen „mit Marmor gepflastert“ fordern könnte (SPD-Oberbürgermeister Jung, Fürth). Erstens kenne ich keinen Fall, bei dem eine Gemeinde die betroffenen Bürger daran beteiligt hat, die Kosten im Rahmen zu halten. Im Gegenteil werden häufig völlig überzogene Bescheide ausgestellt, deren Höhe und Sinnhaftigkeit für den Einzelnen nicht prüfbar sind. Zweitens sind es gerade unsere lieben Volksvertreter, die sich nicht scheuen – ohne entsprechend einzuschreiten – Steuergelder verschleudern – ist ja nicht ihr eigenes Geld: massive Kostenüberschreitungen beim Bau der Elbphilharmonie, Unterhaltskosten für einen nicht in Betrieb befindlichen Flughafen in Millionenhöhe, ein im Bau befindlicher Bahnhof mit nicht abschätzbaren Endkosten. Hier dem Bürger Verantwortungslosigkeit beim Umgang mit öffentlichen Geldern vorzuwerfen, ist schlichtweg unverschämt.

Michael Schuldes

Feldkirchen-Westerham

Der Fürther Oberbürgermeister Thomas Jung unterstellt dem einzelnen Bürger, dass er es auf eine Luxussanierung seiner Straße abgesehen hat, falls das „Strabs“ geändert wird. Das ist eine böse Unterstellung, da nach bisherigen Regeln die Straßensanierung und der Ausbau von den Kommunalpolitikern entschieden wird und nicht von den einzelnen Bürgern. Der Bürger hat die „zweifelhafte Ehre“, die Luxussanierung der Politiker bezahlen zu müssen. Wer kann mit ehrlicher Arbeit eine fünfstellige Summe bezahlen, ohne in Altersarmut zu geraten? In verschiedenen Bundesländern wie etwa in Baden-Württemberg, wurden die Straßenausbaugebühren abgeschafft. Sind dort die Straßen mit Marmor, wie Jung sagt, gepflastert? Für einen sozialdemokratischen Politiker finde ich die Aussage mehr wie erschreckend.

Bernd Gassenhuber

Bernau

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