Ungerechtigkeit beseitigen: Strabs abschaffen

von Redaktion

Zum Interview mit August Voit „Erwarten vollen finanziellen Ausgleich“ (Regionalteil):

Bürgermeister Voit spricht von „Erhebung von Straßenausbaubeiträgen mit der finanziellen Beteiligung der jeweiligen profitierenden Bürger ist bisher für viele Gemeinden eine wichtige Rechtsgrundlage zur Erfüllung ihrer infrastrukturellen Aufgaben zur Erneuerung oder Verbesserung der Straßen“. Wenn ich mir den realen Fall in Amerang in „meinem“ Eichenweg ansehe, sieht es so aus, dass der Eichenweg über Jahre heruntergeschlampt wurde, die Straße seit Jahrzehnten der Hauptzubringer für öffentliche Belange ist (Kindergarten), als Umleitungsstrecke bei der Erneuerung der Hauptstraße benutzt wurde und jetzt zusätzlich als Erschließungsstraße für neue Baugebiete mit dient (mit erheblicher Mehrbelastung). Die Gemeindeverwaltung Amerang will auf Gedeih und Verderb (Rechtsgrundlage) von den Anwohnern sich zu 90 Prozent den Ausbau der Straße finanzieren lassen (Argument: „technische Erstherstellung“) und davon „profitieren“ im Fall Eichenweg genau ein Neubau, ein Abriss/Wiederaufbau und als Kindergartenzubringer/Erschließung Baugebiete. Die restlichen Anwohner vom Eichenweg sollen einfach zahlen, was die Verwaltung als Ausbau vorgibt. Es gibt auch im Landkreis Rosenheim durchaus Verwaltungen und Bürgermeisterkollegen von Herrn Voit, die dieses Thema fairer und gerechter angehen. Es ist deswegen schon verwunderlich, wenn hier von Herrn Voit ein „fairer“ Finanzausgleich gefordert wird und auf der anderen Seite Bürger in seiner Gemeinde „unfair“ behandelt werden – jammern auf welchem Niveau? Dass nun auch die CSU gemerkt hat, dass dieses Thema viele Bürger bewegt, ist den Freien Wählern zuzuschreiben. Egal welcher politischen Couleur, ich hoffe jeder, der das Thema um den Straßenausbau versteht, unterstützt das Volksbegehren.

Hans Giessibl

Amerang

Die Äußerungen des Sprechers der Bürgermeister Voit im Landkreis Rosenheim hat mich schon sehr erstaunt. Es gibt rund 2000 Gemeinden in Bayern. Die Einnahmen dieser Kommunen aus Straßenausbau belaufen sich auf rund 60 Millionen Euro im Jahr. Die Kommunen haben im Jahr 2017 vom Freistaat 314,3 Millionen Euro für den Straßenunterhalt bekommen. Der Bund legt ebenfalls noch einmal rund 100 Millionen Euro drauf. Diese Mittel sind für die Förderung des Baus, Ausbaus und Unterhalts von Kreis- und Gemeindestraßen vorgesehen. Auch Geh- und Radwege können daraus finanziert werden. Bei Gemeindestraßen werden vorzugsweise Ortsstraßen und Gemeindeverbindungsstraßen bedacht. Bei Ortsstraßen werden Grundstücksanlieger auch mit großen Beträgen (fünfstellig) zur Kasse gebeten. Vergleicht man die Beiträge der Bürger mit den Zuschüssen vom Staat, so wirkt die „Panik“ der Bürgermeister unverständlich und übertrieben. Die Abschaffung der Strabs räumt endlich mit der Ungerechtigkeit gegenüber den Bürgern auf. Anlieger (oder ihre Rechtsvorgänger) haben durch die Erschließungskosten bereits einmal (90 Prozent) für die Straße, an der ihr Grundstück liegt, bezahlt. Diese Straßen sind ins Eigentum der Gemeinde übergegangen und können von jedermann benutzt werden. Warum sollten die Anlieger nochmals 50 bis 60 Prozent bei einem Straßenausbau zahlen? Diese ist Aufgabe der Allgemeinheit. Die Forderung von Herrn Voit, dass die wegfallenden Strabs-Beiträge der Bürger vom Freistaat übernommen werden sollen, halte ich für ungerechtfertigt. Die Haupteinnahmequellen der Kommunen sind neben den Gebühren, die Umlage der Einkommenssteuer und die Gewerbesteuer. Die steuerzahlenden Bürger/Betriebe können deshalb erwarten, dass die Kommunen ihre Infrastruktur in Ordnung halten. Das Geld in Prunkbauten (Rathäuser) zu investieren ist sicher der falsche Weg.

Dr. Erwin Gutsmiedl

Großkarolinenfeld

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