Debatte um die „Strabs“

von Redaktion

Zum Bericht „Kostenbremse für Ersterschließung?“ im Bayernteil:

Welch ein Glück für alle Grundstücksbesitzer, dass es die Freien Wähler und einen Herrn Aiwanger gibt: Wie sonst hätten sie erfahren, dass bereits am 1. April 2016 eine Obergrenze von 25 Jahren für die Ersterschließung im Landtag beschlossen wurde, die aber erst ab dem 1. April 2021 in Kraft treten soll. Bis dahin sind den Gemeinden noch drei Jahre Tür und Tor für willkürliche Entscheidungen geöffnet, denn es müssen alle alten Fälle auf den Prüfstand – eine Sisyphus-Arbeit, bei der Fehlentscheidungen vorprogrammiert sind. Allein hier in Prien liegt ein Fall von Ersterschließung fast 60 Jahre zurück. Liebe Bürger, zieht Euch warm an, wer weiß, was bis zum 1. April 2021 noch alles aus verstaubten Schubladen gekramt wird.

Ingrid Bellé

Prien am Chiemsee

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