Negativbeispiel aus der häuslichen Pflege

von Redaktion

Zum Bericht „Offene Wunden in der Pflege“ im Politikteil:

Eine aktuelle Begebenheit aus meiner Praxis als Pflegedienstleiter: Der gleiche Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) , der Fehler im Bereich der Wundversorgung bemängelt, fordert an anderer Stelle minderwertige Qualität ein. Das belegt ein „Genehmigungsschreibens“ einer großen Krankenkasse: Ärztlich verordnet und beantragt wurde die regelmäßige Versorgung mehrerer Wunden, teilweise bis zu drei, an jeweils einem Unterschenkel. Nachdem der Krankenkasse dies offenbar zu teuer wurde (obwohl nach der Vergütungsvereinbarung sowieso nur maximal 3,6 Verbände pro Hausbesuch vergütet werden), hat sie den MDK zur Prüfung der Notwendigkeit dieser Wundverbände eingeschaltet (wohlgemerkt: Der Hausarzt hat die Notwendigkeit vorab geprüft, sonst hätte er überhaupt keine Verordnung ausgestellt.)

Der MDK hat nun aus der Tatsache, dass sich die Wunden teilweise an der gleichen Extremität befinden, messerscharf gefolgert, dass es doch reiche, alle Wunden eines Unterschenkels als eine zu betrachten. Dies spricht jeglicher Fachlichkeit Hohn. Hier wird von offizieller Seite verlangt, dass die Pflegekräfte entgegen sämtlicher Standards der Wundversorgung handeln sollen. Es kann doch nicht sein, dass mehrere Wunden mit ein und derselben Kompresse gereinigt werden.

Abgesehen von der fragwürdigen fachlichen Einschätzung: Der Pflegedienst könnte in diesem Fall nur noch etwa 17 Euro mit der Kasse abrechnen, für etwa eine Stunde Arbeitszeit. Dies deckt keinesfalls die Kosten.

Leider finden sich solche Beispiele immer wieder in der häuslichen Pflege. Hier zeigt sich deutlich die „Wert“-schätzung, die Krankenkassen und MDK dem Berufsstand Pflege, aber eben auch ihren eigenen Versicherten entgegenbringen.

Bernd Romberg-Riemer

Rosenheim

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