Nur Konfetti
Zum Artikel „Linke Demonstranten fliehen, Polizeischutz für die AfD“ im Regionalteil:
Eine unangemeldete Demonstration ist unschädlich. Es handelte sich bestimmt um eine „Spontanversammlung“ im Sinne des Paragrafen 13, Absatz 4, Versammlungsgesetz Bayern. Da entfällt die Anzeigepflicht. Vermummun