Zum Artikel „Linke Demonstranten fliehen, Polizeischutz für die AfD“ im Regionalteil:
Eine unangemeldete Demonstration ist unschädlich. Es handelte sich bestimmt um eine „Spontanversammlung“ im Sinne des Paragrafen 13, Absatz 4, Versammlungsgesetz Bayern. Da entfällt die Anzeigepflicht. Vermummung wäre ungünstig, aber hierzu gibt es nur die Äußerung des Andreas Winhart (AfD), die auf Paragraf 164 Strafgesetzbuch (falsche Verdächtigung) hin zu überprüfen wäre. Eine gewaltsame Aktion „aus einer Menschenmenge heraus“ hat nicht stattgefunden, lediglich wurden einige Konfetti und Luftschlangen geworfen: Ebenso bedurfte es keiner Auflösung durch die Polizei, da die meisten „Aktivisten“ von selbst gingen. Und zwar nicht aus Feigheit – wie Gastwirt Josef Oberberger konstatierte – sondern aus pazifistischer Vorsicht! Wer der AfD eine Versammlungsstätte zur Verfügung stellt, macht sich deren Ziele automatisch und unkritisch zu eigen, entgegen eigener Bekundung. Dass es eine Gruppe vom Schlage der Anti-Traurigkeit in unserer Region gibt, wusste ich bislang noch gar nicht, finde ich aber klasse. Der Kampf für solidarische und emanzipatorische Lebensentwürfe, gegen Faschismus und sexuelle Gewalt ist gerecht, verfassungskonform und mit Sicherheit nicht überwachungsbedürftig und müsste meines Erachtens auch von Leuten gekämpft werden, die nicht links sind.
Hans Pingel
Bad Aibling