Die Verantwortung der Väter

von Redaktion

Zum Bericht „Ungeborenes Leben schützen“ auf der Titelseite und zum Kommentar im Politikteil:

Der Äußerung von Jens Spahn: „Ungeborenes Leben schützen“ kann ich nur voll zustimmen, muss aber dem Kommentar von Barbara Nazarewska widersprechen und ergänzen. Der Kommentar ist zumindest um 50 Prozent unvollständig, weil mit keinem Wort das männliche Geschlecht erwähnt wird. Sie hat die Männer schlicht vergessen. Mit keinem einzigen Wort wird auf die 50-prozentige Rolle des Mannes bei der Entstehung des menschlichen Lebens eingegangen. Die Verantwortung des künftigen Vaters ist in keinem Satz erwähnt. Wir Männer (wobei ich mich einschließe) haben verdrängt oder vergessen, dass es eine große Verantwortung als werdender Vater für die schwanger gewordene Mutter gibt. Das bekannte Sprichwort „Ein Gentleman genießt und schweigt“ kann man nur bejahen, wenn der künftige Vater mit aller Konsequenz auch dahintersteht. Dann ist er ein „gestandenes Mannsbild“ im positiven Sinne – wenn er sich aus der Verantwortung stiehlt, nur ein Feigling. Abtreibung ist mithin eine nicht wahrgenommene und abgeschobene Verantwortung von uns Männern an unser doch „so sehr geliebtes weibliches Geschlecht“. Der Begriff Abtreibung ist nun völlig falsch in die Rechtsprechung eingeflossen. Der Begriff „Abbruch“ bedeutet in diesem Fall „gewollte Tötung des werdenden Menschen im Mutterleib“. Wer eine Wanderung wegen eintretender Dämmerung abbricht, kann sie am nächsten Tag fortsetzen. Der Schwangerschaftsabbruch führt zum Tod. Es bleiben nur noch kleine, zerfetzte Körperteile übrig. Bei einer medizinischen Indikation, bei der es um das Leben des Kindes oder der Mutter geht, ist die Entscheidung für oder gegen das Kind für Arzt, Mutter und Vater herzzerreißend. Gibt es für ein abgetriebenes Kind eine Auferstehung?

Alois Heibl

Neubeuern

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