Wahlrecht reformieren

von Redaktion

Zur geplanten Wahlrechtsreform (Berichte im Politikteil):

Parlamentspräsident Wolfgang Schäuble will das Wahlrecht ändern. Es soll aber erst bei der übernächsten Wahl, also 2025, gelten. Begründung: Er fürchtet zu große Widerstände der Abgeordneten. Nachtigall, ick hör dir trapsen! Wer 2017 neu ins Parlament eingezogen ist, hat die Chance, bis 2025 acht Jahre Abgeordneter zu sein und ist damit pensionsberechtigt. Das macht dann rund 1900 Euro Pension. Das Wahlrecht zu ändern, ist längst überfällig, sitzen doch mit Überhang- und Ausgleichsmandaten 111 Kosten verursachende Hinterbänkler im Parlament. Effektiver wird es dadurch nicht! Die Bundesrepublik ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Deshalb gibt es auch 299 Direktmandate und genau so viele Abgeordnete sollten noch über die Liste ins Parlament einziehen, das macht 598 Abgeordnete. Alles was darüber ist, ist von Übel! Wenn das Kontingent ausgeschöpft ist, ist Ende, Pech gehabt. Ich bin mir sicher, dass die Mehrheit der Bevölkerung kein auch nur um einen zusätzlichen Abgeordneten aufgeblasenes Parlament will. Das Verhältnis zwischen den Parteien ändert sich dadurch nicht. Ein Stück Glaubwürdigkeit und Achtung im Volk könnte Herr Schäuble sich selbst und dem Parlament zurück geben. Das Ziel der „Reform“ muss die Umsetzung 2021 sein! Ich glaube aber, das ist nur – genau wie beim ehemaligen Parlamentspräsidenten Lammert – Theaterdonner.

Holger Mairoll

Kolbermoor

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