Zum Artikel „Kritik an Abschiebezentren“ (Titelseite), „Die Folgen des Abschiebe-Skandals in Ellwangen“ und zum Kommentar „Rechtsfrei“ von Georg Anastasiadis, (Politikteil):
Die vom Bundesinnenministerium konzipierten Ankerzentren sind beim bestehenden Vollzugsdefizit des Bundesamts für Flüchtlinge und Migration bei fortlaufend Zehntausenden von Asylsuchenden und tausenden Abzuschiebenden unabdingbar. Ansonsten kommt das Vertrauen in den Rechtsstaat in eine gefährliche Schieflage. Die Funktionäre von DPolG und GdP können ihre Bedenken vorbringen, wobei die Entscheidung über das wo und wie aber allein beim Bundesinnenministerund seinen Länderkollegen liegt. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und daraus resultierende Ordnungs- und Schutzaufgaben liegen nach dem Polizeiaufgabengesetz (PAG) in allen Bundesländern wie auch beim Bund in der orginären Zuständigkeit der Polizei. Die von Bundesinnenminister Horst Seehofer rechtlich, organisatorisch und räumlich konzipierten Sammelzentren sind im Interesse einer klaren Bürgermehrheit.
Hans Sandner
Ampfing
Bundesinnenminister Seehofer hat mir mit der Formulierung „Schlag ins Gesicht der rechtstreuen Bevölkerung“ über den Skandal bei der versuchten Abschiebung eines Togolesen in Ellwangen aus der Seele gesprochen. Er sollte aber auch schonungslos die rechtswidrige Grenzöffnung durch die Bundeskanzlerin so bezeichnen. Damit wurde ohne jede Kontrolle jeder ins Land gelassen. CSU-Landesgruppenchef Dobrindt beklagt wahlwerbewirksam eine „Anti-Abschiebe-Industrie“, die wiederum vom Steuerzahler finanziert werden muss. In einem Bericht wird ein führender Polizeibeamter zitiert mit der Aussage, dass an Deutschland nur Länder angrenzen, die für alle Flüchtlinge sicher sind und somit an unseren Grenzen jeder abgewiesen werden kann, der nicht berechtigt ist einzureisen, ohne das Asylgesetz zu verletzen. Wissen das unsere so hoch qualifizierten Politiker nicht?
Josef Hierlwimmer
Niedertaufkirchen
Herr Anastasiadis, Ihre Darstellung „rechtsfreier Räume“ ist leider sehr einseitig. Wir ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer wissen, dass Mitarbeiter des Bamf tausendfach Asylbewerbern unter dem Druck der Politik einen Aufenthaltstitel verweigern, der ihnen nach internationalem Recht zusteht. Wir erleben Dolmetscher, die so übersetzen, dass die Anhörung eine Farce ist, aber trotzdem durchgezogen wird. Klagen Betroffene dann gegen die drohende Abschiebung, wird diese oft vollzogen, bevor das Urteil gefällt oder zugestellt wird, ohne Rücksicht auf ihren Gesundheitszustand. So war es letztes Jahr in Manching, als eine psychisch schwer erkrankte Mutter mit drei minderjährigen Kindern ohne den Vater abgeschoben wurde. So war es auch im Fall des Togolesen, der die massive Polizeiaktion in Ellwangen ausgelöst hat. Dies sind in der Tat rechtsfreie Räume, die „Schritt für Schritt unser Asylrecht“ aushöhlen und unseren Glauben an den Rechtsstaat erschüttern. Dagegen vorzugehen, ist Bürgerpflicht.
Dr. med. Thomas Nowotny
Stephanskirchen