Zu den Berichten „Haft für „einseitiges Kräftemessen“ und „Staatsanwaltschaft legt zweimal Berufung ein“ (Regionalteil):
Das Urteil muss für die Angehörigen der zwei Mädchen ein Schlag ins Gesicht gewesen sein. Wenn sich drei risikofreudige rücksichtslose Rowdy-Fahrer kräftemessend auf einer mit Gegenverkehr befahrenen Straße befinden, muss man sich nicht wundern. Bevor man zum Überholen ansetzt, muss man sich vergewissern, ob die eigene Geschwindigkeit ausreicht. Aber dem war sicher nicht so. Ein altes Sprichwort sagt: Es wird nirgendwo so viel Unrecht gesprochen wie bei Gericht.
Anna-Maria Beck
Neubeuern
Die Tatsache, dass der Angeklagte Daniel R. schon wieder an einem illegalen Rennen beteiligt war, beweist, dass bei solchen Typen der Führerschein mit einem Waffenschein gleichzusetzen ist. Es wäre wünschenswert, dass derart unverbesserliche Kriminelle für den Rest ihres Lebens nie mehr ans Steuer eines potenziellen Mordwerkzeuges gelassen werden. Mein tiefes Mitgefühl gilt den Familien der Opfer.
Ulrich Bauer
Prien