Zum Leserbrief „Wir Ausbeuter“ von Eva Schnitker:
Mit der Begrifflichkeit „Ausbeutung dieser Menschen“ in Ihrem Leserbrief spielen Sie meines Erachtens auf die Ausbeutung der Kolonialstaaten und deren Bewohner durch die Kolonialmächte in den letzten drei bis vier Jahrhunderten an. Allein damit können Sie jedoch keinen rechtlichen Anspruch auf Aufnahme, Nahrung und Wohnung der Nachfahren der Ausgebeuteten herleiten.
Angenommen von den mehr als einer Milliarde Schwarzafrikanern – deren sämtliche Vorfahren von den Kolonialherren hemmungslos ausgebeutet wurden und die nahezu vollständig unter einer korrupten und/oder diktatorischen Regierung leiden – machen sich eine Million auf den Weg nach Deutschland. Dies ist zwar aus heutiger Sicht noch unwahrscheinlich, aber wegen der zunehmenden Armut in deren Herkunftsländern und der steigenden Anzahl der bereits hier befindlichen Volksgruppen nicht unmöglich.
So etwas würde unseren Sozialstaat total überfordern mit der Folge, dass ein weiterer Aufstieg der Rechten nicht mehr zu verhindern wäre. Vieles ist zwar aus humanitärer Sicht wünschenswert, aber schlichtweg nicht machbar. Eines der wesentlichen Prinzipien des Schuldrechts lautet „Niemand kann und muss Unmögliches leisten“. Das muss auch für die bisher nach oben ungedeckelten Finanzmittel gelten, die der Staat aus rechtlichen Gründen für die eingereisten Schutzsuchenden ausgeben muss.
Leider werden Fragen nach Einführung einer Flüchtlingshöchstgrenze und nach den derzeitigen und zukünftigen Kosten der Flüchtlinge/Asylanten von der Politik nur unzureichend beantwortet, wohl weil diesbezügliche Auskünfte Teile der Bevölkerung verunsichern würden.
Claus Clemenz
Ampfing