Zum Kommentar „Für Spahn nur ein Risiko“ von Sebastian Horsch im Politikteil:
Jetzt aber haben die Unionspolitiker den Gesundheitsminister aufgefordert, sich gemäß dem Koalitionsvertrag für ein Versandhandelsverbot bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einzusetzen und nicht das Problem auszusitzen. Mag sein, dass der Gesundheitsminister angesichts der angeblich so schwierigen Rechtslage vor der Umsetzung aus Furcht vor einem Imageschaden zurückschreckt.
Möglicherweise sind es aber auch seine Freundschaft und früheren geschäftlichen Verbindungen zum jetzigen Vorstand einer großen niederländischen Versandapotheke, die ihn veranlassen, das Thema auf die lange Bank zu schieben.
Und warum sollte ein Versandverbot nicht möglich sein? 21 der 28 EU-Staaten haben ein Versandverbot. Die ausländischen Versandapotheken halten sich nicht an die deutschen Gesetze und Lieferverträge. Warum sollten sie bevorzugt werden? Sie zahlen in Deutschland weder Gewerbesteuer noch Einkommenssteuer, und es ist auch fraglich, ob die Umsatzsteuer vollständig im Inland abgeführt wird.
Sie beteiligen sich nicht an den Gemeinwohlpflichten, die den ortsansässigen Apotheken per Gesetz auferlegt sind. Durch ihr Geschäftsmodell gefährden sie die Existenz Tausender ortsansässiger Apotheken und damit auch ein Vielfaches an familienfreundlichen und wohnortnahen Arbeitsplätzen überwiegend für Frauen.
Der Gesundheitsminister sollte der Forderung der bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml nachkommen: „Die Durchsetzung des einheitlichen Preises und die Beseitigung der Inländerdiskriminierung gelingt nur durch ein Versandhandelsverbot.“ Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Gerhard Kiemer
Tuntenhausen