Zu den Berichten „Merkel will schneller abschieben“ (Titelseite) und „Bayern will selbst abschieben“ (Politikteil) sowie „Ankerzentren – Pro und Kontra“ (Leserbriefe):
Was soll man denn davon halten, wenn die Kanzlerin „ganz persönlich“ die Verantwortung für die Missstände im Bamf übernimmt, aber nichts daraus folgt? Sie nimmt den Innenminister nebst Vorgänger und den von ihr eingesetzten Sonderbeauftragten Peter Altmaier aus der Verantwortung, also hatte niemand genug Verantwortung, um zurücktreten zu müssen. Und für Merkel war es das auch schon. An Rücktritt denkt sie keine Sekunde. Wo bleiben persönliche Konsequenzen? Mit Argumenten, wie Überforderung durch eine „Riesenaufgabe“ kommt doch jeder daher, dem fehlende Erfolge oder Fehler angelastet werden. Aber nur sie kommt damit durch.
Norbert Vogel
Schechen
Der Wahnsinn nahm im Sommer 2015 durch die Durchwinke-Aktion unserer Kanzlerin ihren Lauf. Auf Bamf reimt sich „Krampf“, und das war es wohl, was dort passierte. Das Bamf hat im Jahr 2014 rund 30000 Anträge bearbeitet, dies war offenbar schon an der Grenze der Belastung. Wenn man sich nun vorstellt, dass im Jahr im rund eine Million Flüchtlinge ankamen, kann sich selbst ein absoluter Laie vorstellen, dass das nicht mehr funktionieren kann. Die Aussage der Kanzlerin, „wir schaffen das“, war lediglich ein Placebo, um die zunehmend unsicher werdende Bevölkerung ruhigzustellen. Diese Aussage war leider nicht durch Fakten untermauert. Man hat das Bamf angewiesen, die Anträge zügiger zu bearbeiten. Um die Vorgaben einzuhalten, hat man im Bamf nicht mehr so genau hingesehen. Wichtig war, die Statistiken müssen stimmen. Man hat absolut nichts unternommen, um den Flüchtlingszustrom zu stoppen. Man kann nicht immer mehr Leute ins Land lassen, wenn 500000 noch gar nicht registriert und überprüft sind. Aus meiner Sicht sind die Aktivitäten der Politik, nun einzelne Bamf-Stellen verstärkt ins Visier zu nehmen, eher ein Ablenkungsmanöver von den eigenen Versäumnissen, insbesondere der Kanzlerin. Es muss dringend an der deutschen Grenze konsequent kontrolliert werden. Flüchtlinge ohne Pässe, die sie vorher weggeworfen haben, weil sie dann praktisch keine Abschiebung mehr befürchten müssen, dürfen nicht mehr ins Land gelassen werden. Darüber hinaus müssen Flüchtlinge nach dem Dublin-Abkommen dorthin zurückgeschickt werden, wo sie europäischen Boden betreten haben. Die von der Kanzlerin immer wieder geforderte europäische Solidarität ist nicht in Sicht.
Hubert Stephan
Gstadt
Wenn Deutschland aufgrund seines großzügigen Asylrechts in Flüchtlingsländern wie ein Asylmagnet wirkte und immer noch wirkt, muss man sich nicht wundern, wenn Millionen von Migranten angelockt werden und die Überprüfungsstellen überfordert sind. Schon merkwürdig, wenn dann unser Asylrecht auch noch dazu benützt werden kann, um den großzügigen deutschen Staat anzuklagen, wenn clevere Migranten nicht zu ihren vermeintlichen Rechten kommen. Auch merkwürdig, wenn die Grundrechte nach Artikel 6 unserer Verfassung auch nicht annähernd von den etablierten politischen Parteien beachtet werden. Hier wird zum Beispiel jeder Mutter die Fürsorge des Staates zugesprochen. Nicht wenige Mütter und Väter und vor allem Alleinerziehende bleiben aber bei den Kosten ihrer Erziehungsleistungen, die oft erheblich über lohnbezogene Arbeit hinausgehen, immer noch weitgehend allein und sind die Verlierer bei ihren Renten, auch wenn sie die Grundlagen für künftige Beitragszahler schaffen. Kein Wunder, wenn wir als materiell reiches Deutschland inzwischen ganz schön alt und kinderarm daherkommen und was letztlich auch ein Grund ist, dass außergewöhnlich viele Pflege- und Fachkräfte fehlen. Wenn die mitregierende SPD sowie Linke und Grüne auf diese Weise ihre Versäumnisse bezüglich familiärer Defizite nachholen wollen, wenn sie jetzt auch noch den Familiennachzug für Kriegsflüchtlinge vorantreiben, so müssen sie sich nicht wundern, wenn die Unzufriedenheit im eigenen Land zunimmt. Auch mit dem hurtigen Gesetzesbeschluss „Ehe für alle“, der von diesen Parteien spektakulär vorangetrieben wurde, werden wir weder den Fachkräftemangel noch die gravierenden Pfege- und Rentenprobleme lösen.
Simon Kirschner
Bad Endorf
Pfarrer Michael Krauß unterstützt finanziell junge Flüchtlinge aus Afghanistan dabei, vor Gericht Widerspruch gegen Ablehnungsbescheide einzulegen. Die dazu benötigten 500 Euro können diese angeblich nicht aufbringen. Es ist anzunehmen, dass es in seiner Gemeinde einige Senioren gibt, die mit ihrer kargen Rente auch Unterstützung bräuchten. Und: Ist sich Pfarrer Krauß auch sicher, das es sich wirklich um Afghanen handelt? Beim Bamf ging doch kürzlich ein deutscher Bundeswehrsoldat als syrischer Flüchtling durch. Wie „arm“ die Flüchtlinge in Wirklichkeit sind, zeigt der jüngste Fall der irakischen achtköpfigen Familie, die kurzfristig in den Irak zurückfliegen „musste“, da ein Mitglied die 14-jährige Susanna getötet hat. Dass Pfarrer Krauß indirekt den Rechtsstaat infrage stellt, ist berechtigt! Wie kann ein Gericht „gerechtes Recht“ sprechen, wenn es nach dem Gesetz für jedes Vergehen bezeihungsweise jede Straftat zweierlei Gesetze gibt? Da gibt es die „Kassenklagen“ für nicht beamtete Kläger, diese werden in der Regel vom Staatsanwalt „mangels öffentlichem Interesse“ eingestellt, obwohl Morddrohungen und übelste Beleidigungen im Spiel waren. Dann gibt es noch die sogenannte „Privatklage“, da gibt es dann mindestens eine vierstellige Geldstrafe, wenn ein Beamter – vornehmlich Polizist, Staatsanwalt oder Richter, auch nur geduzt wird. Sollte tatsächlich in der Bamf-Affäre jemals ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden, wird er doch mit ebenso dilettantischen Mitgliedern besetzt werden wie die, die das gegenwärtige Dilemma verbockt haben.
Wolfgang Maier
Bruckmühl
Pfarrer Krauß nennt die Aussage Söders, die Flüchtlingskasernen seien zur Verteidigung des Rechtsstaates, haarsträubend und begründet seine Aussage damit, dass ein Widerspruchsverfahren gegen Asylentscheidungen in der Regel 500 Euro kosten würde. Bereits diese Aussage ist in zweifacher Hinsicht fehlerhaft. Um Asylverfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen, ist im Asylverfahren ein Widerspruch als Rechtsmittel ausgeschlossen. Der Rechtschutzsuchende überspringt somit das in anderen Verwaltungsverfahren übliche Widerspruchsverfahren und kann direkt bei den Verwaltungsgerichten mündlich oder schriftlich kostenlos Klage erheben. Gerichtskosten fallen für den Kläger nicht an. Es besteht auch keine Anwaltspflicht. Das Verwaltungsgericht prüft auch ohne von Prozessvertretern daraufhingewiesen werden zu müssen, ob der Asylsuchende glaubwürdig ist und ob seine Asylgründe vom Bamf vollständig und richtig gewürdigt wurden. Pfarrer Krauß bleibt die Erklärung schuldig, warum gerade die geplanten Ankerzentren etwas an der bisherigen Rechtswegspraxis negativ verändern sollten. Eine Lücke, wie sie Pfarrer Krauß meint, in unserem Rechtsstaat erkennen zu können, existiert nicht. Es drängt sich vielmehr der Verdacht auf, dass hier Hilfswilligkeit und fehlende Sachkunde von anderen ausgenutzt werden.
Matthias Kastl
Brannenburg
Immer mehr erschreckende Erkenntnisse über tausendfach fingierte Asylgenehmigungen erscheinen derzeit in den Medien. Von der Spitze eines Eisberges ist die Rede. Ausgelöst von zahlreichen Asylbetrügereien in der Bamf-Außenstelle Bremen, reihen sich nun weitere Bamf-Außenstellen in dieses Betrugssystem mit ein. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft zurzeit rund 8500 Asylanträge in 70 Außenstellen. Ein unerhörter Vorgang in Deutschland. Ich möchte dabei den Tausenden von Mitarbeitern der Bamf nicht alleine die Schuld in die Schuhe schieben. Wer in Kürze über eine Million von Asylsuchenden gezielt aufnehmen will, der benötigt eine gewaltige Infrastruktur, um diese Aufgabe zu bewältigen. Hier hat nicht nur die Bamf versagt, sondern auch in erster Linie die verfehlte Flüchtlingspolitik der Regierung unter Angela Merkel. Nun kommen auch noch massenhafte Scheinvaterschaften, man spricht von circa 700 Fällen in Berlin, hinzu, von denen sogar Anwälte und Notare profitieren sollen. Mit Fug und Recht kann man hier von einer Asylindustrie sprechen, welche uns Steuerbürgern zusätzlich Millionen an Steuergeldern kosten wird. Die Vorgänge im Bamf sollen nun durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufgeklärt werden. Und schon entsteht ein neues Problem! Diesmal unter den Oppositionsparteien Grüne, Linke, FDP und AfD selbst, wer nun mit wem und wie sich letztendlich der Untersuchungsausschuss zusammensetzen soll. Als steuerzahlender Bundesbürger ist es mir völlig Wurst, wer nun mit wem und wie zusammenarbeiten will. Ich fordere schnellstmöglich eine Einigung über einen möglichen Untersuchungsausschuss von allen Oppositionsparteien. Eine kritische Opposition ist der Garant einer gut funktionierenden Demokratie.
Adelbert Schömer
Rosenheim
Als Herr Seehofer immer wieder eine Obergrenze angemahnt hat und jetzt Ankerzentren für Flüchtlinge forddert, gibt es bei den anderen Parteien ein Riesengeschrei. Zum Glück hat nun endlich Frau Merkel eingesehen: „So geht es nicht weiter.“ Wir als Wähler wissen das schon lange. Ich wünsche Herrn Seehofer und Herrn Söder viel Erfolg.
Rudi Röder
Stephanskirchen