Kommunion: Streit um Nebensächliches

von Redaktion

Zum Thema „Ökumene“ (Berichte im Politikteil) und zu „Gemeinsame Kommunion“ (Leserbrief):

Papst Franziskus und seine Bischöfe und Kardinäle streiten sich, für mich, um Nebensächliches. Sie wollen nicht wahrhaben, dass die Gläubigen längst ihren eigenen Weg gehen und ihr Gewissen, die oberste Instanz entscheiden lassen. Angstreligion ist Vergangenheit! Und noch eine Frage: Wo wären die hohen Würdenträger hergekommen, wenn Gott keine Frau erschaffen hätte? Männer können ein Lager bereiten, zu einem Heim braucht es eine Frau, die Herz und Seele verbindet. „Wer Gott gefunden hat, der findet auch den Bruder.“ (D. Bonhoeffer)

Ilse Sixt

Oberpframmern

Viele Geistliche, auch höchste Würdenträger, glauben wohl nicht an die Allmacht Gottes. „Herr, ich bin nicht würdig…“, bekennen wir Christen, ehe wir den Leib Christi empfangen. Wir empfangen ihn aber, weil wir glauben, dass Gott uns dafür würdig macht: „Sprich nur ein Wort, so wird meine Seele gesund.“ Und wenn ein gläubiger Christ überzeugt ist, dass er nun den Leib Christi empfängt, und Gott ihn dafür für würdig hält, dann dürfte es egal sein, ob ein evangelischer Christ aus der Hand eines katholischen Priesters Leib Christi empfängt, oder ein Katholik von einer Pfarrerin. Der Glaube an die Allmacht Gottes bringt es, nicht spitzfindige theologische Auslegungen, die kein Mensch versteht.

Karlheinz Jaensch

Neumarkt-St. Veit

Beim Requiem für Papst Johannes Paul II. im Jahr 2005 ist mir bei der Fernsehübertragung eine Bemerkung des Kommentators aufgefallen. Es handelte sich um die Kommunionsausteilung durch den damaligen Kardinal Josef Ratzinger an die Gläubigen, die zu ihm zum Kommunionsempfang kamen. Während Kardinal Josef Ratzinger die Kommunion austeilte, sagte der Kommentator sinngemäß: „Ich sah gerade eine Begebenheit, die in der katholischen Kirche Diskussionen auslösen könnte: Kardinal Josef Ratzinger hat dem Gründer der ökumenischen Bruderschaft von Taizé, dem reformierten Schweizer Pfarrer Roger Schulz, die Kommunion ausgeteilt.“ Nach dem Kirchenrecht darf die Kommunion unter bestimmten Umständen auch an Christen anderer Konfessionen gereicht werden. Für Ehepaare, katholisch und evangelisch, dürfte doch so ein „bestimmter Umstand“ gegeben sein.

Max Mayr

Tuntenhausen

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