Zu „Streit um Nebensächliches“ (Leserbriefe):
Den rein katholisch oder evangelisch geschlossenen Ehen steht heute etwa eine gleiche Zahl von Ehepaaren verschiedener Konfessionen gegenüber. Nun erwägen die katholischen Bischöfe, evangelischen Christen den Kommunionempfang zu ermöglichen, wenn sie das katholische Eucharistieverständnis teilen. Dieses lässt sich freilich nicht als ein isolierter Glaubensaspekt betrachten, sondern ist eingebunden in die gesamte Glaubenslehre der katholischen Kirche, wie sie seit 2000 Jahren besteht. Es wäre daher nur folgerichtig, die Erlaubnis mit der Erwartung eines späteren Eintritts in die katholische Kirche zu verknüpfen. Diese Überlegung ist nicht in die andere Richtung anzustellen. Denn auch wenn es in der evangelischen Kirche behauptet wird: Die Wandlungsworte eines evangelischen Geistlichen bewirken keine bleibende Wandlung von Brot und Wein in das Fleisch und das Blut Jesu Christi. Der Empfang des Abendmahls ist daher wesentlich ein subjektiver Glaubensakt mit der Möglichkeit gnadenhafter Wirkung. Auch für die katholische Kommunion gilt, dass ihre Wirkung im Verhältnis zur inneren Disposition des Empfängers steht. Hinter dem egalitären Wunsch nach beiderseitigem Empfang der Kommunion und des Abendmahls steht die unausgesprochene Haltung eines fortbestehenden Nebeneinanders beider Konfessionen. Die katholische Kirche hält jedoch an der Wiedererlangung der sichtbaren Einheit der Kirche Christi fest gemäß dem Wort Jesu, dass alle eins sein sollen. Dieses Ziel der Einheit ist Gottes Werk, nicht erst heute, sondern von Beginn der Glaubensspaltung an. Der Weg der Einheit kann nur in eine Richtung gehen. Kirchengeschichtliche Irrwege sind korrigierbar.
Armin Rieble
Stephanskirchen