Zum Streit um die Asylpolitik (Leserbrief von Wieland Mäutner):
Herr Mäutner kritisiert in seinem Leserbrief den unbefriedigenden Umgang mit bekannten islamistischen Straftätern von den zuständigen Behörden und besonders von den Gerichten. Zum Schluss seiner Ausführungen stellt er die Frage, ob es sein kann, dass unsere Rechtsprechung nicht mehr mit dem „gesunden Menschenverstand“ in Einklang zu bringen ist und ob vielleicht das System unserer Rechtsprechung grundsätzlich geändert werden müsste? Zugegeben, auch ich bin manchmal über die Geschwindigkeit unserer Rechtsprechung etwas verwundert, aber die Mühlen der Gerichte mahlen eben langsamer. Aber nun deswegen unser System der Rechtsprechung grundsätzlich infrage zu stellen, geht mir entschieden zu weit. Es sind von den Gerichten die vorgeschriebenen Gesetze anzuwenden und nicht der sogenannte gesunde Menschenverstand. Und das aus gutem Grund, die Geschichte ist voll Leuten, die das Gesetz mit ihrem gesunden Menschenverstand in die Hand genommen haben. Es endete nicht selten mit Lynchjustiz und Mord. Deutschland hat nach dem Zweiten Weltkrieg mit der Einführung der Demokratie natürlich die Gewaltenteilung eingeführt und dazu gehört eben auch eine unabhängige Justiz. Auch wenn das richterliche Vorgehen manchmal für den Normalbürger für etwas Kopfschütteln sorgt, darf die Unabhängigkeit der Justiz nicht infrage gestellt werden. Wo das hinführen kann, zeigen uns Beispiele selbst in einigen benachbarten Ländern, wo es mit der Unabhängigkeit der Justiz nicht mehr zum Besten bestellt ist. Despoten aller Art haben immer versucht, die Unabhängigkeit der Gerichte abzuschaffen und die Justiz anschließend zu ihrem eigenen Herrschaftsinstrument zu machen. Gerade unsere eigene jüngere Geschichte vor 1945 zeigt deutlich auf, was das bedeuten kann.
Walter Jani
Neumarkt-St.Veit