Zum Bericht „Auf Autobahn nicht grundlos auf mittlerer Spur fahren“ (Seite Geld & Markt):
Wie schön wäre es, ließe sich die StVO auf dreispurigen Autobahnen umsetzen. Außerhalb von Tagen mit Lkw-Fahrverbot wird die rechte Fahrspur nachts zu 95 Prozent und tagsüber zu zwischen 60 und 80 Prozent von Lkw vereinnahmt. Den übrigen Verkehrsteilnehmern stehen dann die mittlere, so sie nicht auch noch von sich gegenseitig überholenden Lkw befahren wird, und die linke Spur zur Verfügung. Würde der Gesetzgeber auf die wirklichen Gegebenheiten reagieren, müsste ein generelles Überholverbot für Lkw auf allen Bundesautobahnen ausgesprochen werden. Der Zeitverlust für die Brummis um von A nach B zu kommen hielte sich in Grenzen und steht in keinem Verhältnis zu den Zeitverlusten aller übrigen Autobahnnutzer. Immerhin beträgt das Geschwindigkeitsplus beim Überholen eines Kollegen etwa fünf Kilometer pro Stunde. Im Ergebnis braucht er etwa mindestens 700 Meter, um einen begonnenen Überholvorgang abzuschließen. Nicht selten schließt sich ein weiterer Kollege an, dann werden es gut und gerne 1300 Meter. Das in der Regel hohe Verkehrsaufkommen in Verbindung mit der Verdichtung des laufenden Verkehrs führt auch dazu, dass Hinweisschilder, beispielsweise mit dem „P“, nicht erkannt werden können. Denn Mindestabstände werden mehrheitlich nicht eingehalten. Täglich lesen und hören wir von schweren Auffahrunfällen, die zu Sperrungen führen. In der Regel sind es beteiligte Lkw, die zur Schwere beitragen, wenn auch nicht immer ursächlich. Hier sollte auf allen Spuren öfters die Einhaltung der Mindestabstände kontrolliert werden. Bitte aufwachen, meine Damen und Herren Abgeordnete. Der Lastverkehr gehört auf die Schiene. Besonders im Transit durch unser Land. Das geht nach den Versäumnissen in den letzten 40 Jahren nicht von heute auf morgen. Aber beginnen sollte man schon.
Klaus Bleyl
Bad Feilnbach