Pflegegeld und Landtagswahl

Zur Berichterstattung über den Wahlkampf (Politikteil):

Alle Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad II und Hauptwohnsitz in Bayern erhalten auf Antrag jährlich 1000 Euro „Sonderpflegegeld“ zur freien Verfügung, das nicht vom normalen Pflegegeld abgezogen wird. Das Antragsformular kann beim L

Samstag, 20. Dezember 2025

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